Tanulmányok Veszprém megye múltjából - A Veszprém Megyei Levéltár Kiadványai 3. (Veszprém, 1984)

Solymosi László: Hospeskiváltság

László Solymosi Ein Hospitenfreibrief aus dem Jahre 1275 In Ungarn blieben ab Anfang des 13. Jahrhunderts solche Privilegur­kunden, die die Rechte und die Pflichten, manchmal nur die ersteren, für die Bewohner einer oder mehrerer Siedlungen bzw. für deren einen Teil niederlegten. Ihre Reihe wird mit dem Privileg der wallonischen Ansiedler {hospites) des Patak im Komitat Zemplén, heute Sárospatak, aus dem Jahre 1201 eröffnet. Ihre Rolle wurde in der Zeit des Königs Béla IV. (1235—1270), besonders nach dem Mongolensturm (1241—1242) wichtig. Unter den die Bewohner einer Siedlung oder deren Teil betreffenden Privilegien des 13. Jahrhunderts befinden sich drei Arten: städtische, Hospes- und sonstige Privilegien. Das letztere regelt die Rechte und die Pflichten der königlichen Leute eigenen Status (so die der Winzer, der Wachposten). Viel häufiger waren die Städte- und Hospitenprivilegien. Diese beiden Typen wichen — bei vielen Ähnlichkeiten — von einander wesentlich ab. Die Stadtprivilegien überschritten über die auf wirtschaft­licher und kirchlicher Ebene verschiedentlich und in verschiedenem Grad erscheinenden Vorteile (Markthaltung, Zollfreiheit, Stapelrecht, Pfarrer­wahl, Waldbenutzung) hinausgehend grundlegend im Verhältnis zum Gutsherrn (Gerichtsbarkeit, Abgaben) von denen ab. Während auf der Grundlage der Stadtprivilegien dem Richter der Gemeinschaft die Recht­sprechung in allen grösseren und kleineren Zivil- und Strafprozessen ge­stattet war, bevollmächtigte das Hospesprivileg den Richter der Sied­lung nur zur Beurteilung kleinerer Angelegenheiten, und obwohl auch dieses die Pflichten der Bevölkerung wesentlich erleichterte, schuf das Stadtprivileg auch diesbezüglich eine "günstigere Lage. In der Bevorrechtigung gingen der Herrscher und seine Familienmit­glieder voran. Die frühesten Privilegbriefe, anfangend mit dem für Patak im Jahre 1201, galten den Bewohnern der königlichen Güter. Die Bevor­7 Tanulmányok . . .

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