Egy emberöltő Kőszeg szabad királyi város levéltárában; Tanulmányok Bariska István 60. születésnapjára (Szombathely 2003)

H. Németh István: A szabad királyi városok igazgatásának abszolutista vonásaihoz. A felső-magyarországi városok 1681. évi tisztújításai

Sechstem, obwohlen bei dieser Stadt in dem verwichnen Jahr ein elender Zustand gewesen, und ein Excess begangen worden, so seie doch durch sie in Gegenwart des Herren Generalen Graffen Caprara an denen Verbrecheren die Straffe mit der Schärffe vollzogen worden, wie dann hierüber gedachter Herr General ihnen schöne Attestaten der unverbrüch­lichen gegen ihro kaiserlichen Majestät erwiesenen Treu erteilet hat, das also hinfüro un­gezweifelt bei der Stadt, wann nemlich von beiden Teilen, sowohl Catholischer als Evangeli­scher Seiten Religions Personen ad officio, genommen wurden, gute Ruhr und Einigkeit ihro königliche Majestät allergnädigsten Intention nach erfolgen werde. Weilen wir nun in der Sachen wohlbedachter Überlegung, nicht geringe Considera­tion mit zuunterlauffen befundten haben, innsonderheit das die Rebellen, mit welchen man wegen Componierung dieser Unruhe wirklich in Tractaten stehe, nicht geringe ombrage dar­über machen, und bei ihnen allerhandt gedancken verursachen wurde, in Betrachtung, das dieses factum mit der ihnen in puncto religionis machenten Hoffnung gar nicht über Einstim­me. Nicht weniger das unter den catholischen Bürgeren dergleichen tüchtige und der Rechten erfahrene Personen, allermassen ihro kaiserliche Majestät nach Anzeig dem Rescripts infor­miert worden, nicht seien, mit welchen man die Helfte der von den Lutheraneren bishero bei dieser Stadt ex speciali caesareo mandato et vigore transactionis in dem Rat besessene Stellen ersetzen könnte. Als haben wir der sichersten Weg zugehen, für gutbefunden, diesen medium terminum zuergreiffen, das die Wahl nach dem alten Brauch fortgehen, und neben dem ca­tholischen Richter notario und 6 des Rats, auch 6 der evangelischen Religion erwählet werden sollen, jedoch mit diesem Vorbehalt, das wann ihro kaiserlichen Majestät allergnädigster Wil­len annoch auch auf diese Stadt Leutschau beruete, die Evangelische denen Catholischen, welche zu diesem Ende gleich eventualiter erwöhlen zu lassen statuiert worden, ihre Steilen und Amter abzutretten schuldig sein sollen. Lassen es aber ihro kaiserliche Majestät aus al­lergnädigster Betrachtung derer von ihnen eingereichten Motiven bei dem allen acquiescieren, so bleibe die Wahl in seinem esse, und werden die Evangelische ihre Amter behalten, entzwi­schen aber haben wir für gutbefunden, die Evangelische das iuramentum nicht absolute, son­der nur conditionate bis auf ihro kaiserlichen Majestät allergnädigste Ratification ablegen zu lassen. Nach deme wir nun in Sachen dieses gemeltermassen praeliminariter gerichtet, haben wir uns den 9ten dito auf beschehene Invitierung von der Gemein auf das Rathaus begeben, die Wahl vorzunehmen, da dann noch vorhergangenen Formalitäten und nach beschehener Befragung, ob sie wider ihren alten Herr Richter etwas zu änderten hetten. Worauf sie geant­wortet, das sie nichts als alles liebes und gutes von ihme zu sagen wüsten, wie auch nach gethaner Ermahnung, das sie wohl beobachten sollen, welchen sie aus denen 3 candidandis zum Richter verlangen, der erwählten Gemeine, welche in 12 sogenannten Zwölferen bestan­den, zu einem Richter candidiert worden, der alte Stadtrichter Herr Jacob Gallik, Johann Fabriti, und Herr Johann Brichenzweig. Wie nun nach Anzaig der 4 Vormünder, welche in dieser Stadt von der Gemein die Stimmen zu colligieren pflegen, die mehriste suffragia auf den vorigen Stadtrichter Herr Jacob Gallik gefallen, und er an sich seibsten ein gottsförchtiger ihro kaiserlichen Majestät treuer und gewärtiger der allgemeinen Stadt zum aufnehmen wohl anstehenter Fried und Gerechtigkeit liebenter Mann ist. Als ist er in ihro kaiserlichen Majes­tät Namen confirmiert, auf das Rathaus gehottet, und auf das neue in das Richteramt einge­247

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