Vas megye múltjából 1976 - Levéltári Évkönyv 1. (Szombathely, 1976)

Bariska István: Küzdelem az ausztriai zálogon levő Kőszeg városa és az uradalom között a 16. század derekán

István EARÍSKA Der Kampf zwischen der an Österreich verpfändeten Stadt Kőszeg und der Herrschaft Kőszeg um die Mitte des 16. Jahrhunderts Stadt und Herrschaft Kőszeg kamen aufgrund des Friedensvertrages von 1491 als Pfand an Öster­reich. Auch hinsichtlich der Regierunksaufsicht und der staatsrechtlichen Lages der Stadt und der Herrschaft trat im 16. Jahrhundert eine grundlegende Veränderung ein. Einerseit kam das österrei­chische Pfandgut Kőszeg - als Teil der landesfürstlichen Kammergüter - unter die Aufsicht der im Laufe der Regierungsreform von Maximilian I errichteten Landesregierungsbehörde. Andererseits wurde Kőszeg im Zuge der Einführung der Ständesteuern Standes- und staatsrecht­lich den niederösterreichischen ständischen Behörden unterstellt. Der Wiener Hof regierte Kőszeg also auf mittelbare Weise, über die landesfürstlichen Mittelbehörden. Die finanziellen Angelegenheiten des Pfandgutes besorgte die Kammer der niederösterreichischen Lande, die Aufsicht über die Verwaltung und Rechtsbarkeit versah der Regent, die Kanzlei vom niederösterreichischen Lande. Diese waren Organe ein und derselben Landesregierungsbehörde und auch die zeitgenössischen Quellen erwähnen sie vom 16. Jahrhundert an als die niederösterreichische Kammer- und Regierung. Die ungarischen Stände protestierten vergebens auf den im 1.6. Jahrhundert gehaltenen Tagungen der Nationalversammlung wegen Kőszegs Verpfändung. Die Voraussetzungen ihrer Auslösung konn­ten nicht geschaffen werden und so wurde Kőszeg vom Mutterland in gewisser Hinsicht isoliert. Die niederösterreichischen Behörden gaben Kőszeg im 16. Jahrhundert an ungarländische und österreichische Gutsbesitzer als Pfand weiter; so im Jahr 1530 an Miklós Jurisich, der 1537 auch das Erbrecht des Pfandes vom Hof erhielt. Aufgrund eines früheren Beschlusses ging das Pfandrecht über die Herrschaft und die Stadt nach 1543 auf die Neffen von Miklós Jurisich, auf Hans und Nicolaus Jurisich über. Im Jahr 1547 war es aber schon in den Händen von Hans von Weispriach, Freiherr von Ko­belsdorf. Die Herrschaft Kőszeg regierte eigentlich nicht er, sondern sein Schwiegersohn Christoph Teufel als Administrator, der im Jahr 1550 Pfandinhaber der Herrschaft Kőszeg wurde. Er übergab diese im Wege von Gutsaustausch Nicolaus Jurisich am Neuhof, der die Jurisich-Erbschaft allein über­nehmen konnte, da Hans Jurisich in der Zwischenzeit gestorben ist. Nicolaus Jurisich am Neuhof war bis Frühling 1572 Pfandinhaber von Kőszeg und Burghauptmann der Burg Kőszeg. Die Landschaften des Landes unter der Enns verhinderten während des ganzen 16. Jahrhunderts die Ausfhuhr der Köszeger Weine nach Österreich. Kőszeg mußte aber die den Landesstädten aufer­legten Steuern bezahlen, darunter auch das von den Ständen verwaltete Zapfenmaß sowie die im Landtag votierten außerordentlichen Kriegssteuern, die „Landtanlagen". Die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Entwicklung Kőszegs nach der Belagerung von 1532 schuf Ferdinand I. Zufolge der Kőszeg gewährten Steuer- und Zollfreiheit begann in den Jahren 1540-1550 eine vermehrte Niederlassung fremder Siedler. Als Gegenleistung für den Steuer­nachlaß ließ Ferdinand I die defensiven Einrichtungen der Stadt und Burg vervielfachen. An dem sich in den 1540er Jahren stark entfaltenden Rinderhandel beteiligten sich auch die Neuansiedler. In den Händen einiger Familien (Inckhofer, Krammer, Bedöts) akkumulierte sich ein beachtliches Geld­kapital. Durch diesen Vorgang veränderte sich auch die gesellschaftliche Struktur der Stadt. Die Wachablösung vom Katholizismus zum Protestantismus verlief binnen verhältnismäßig kurzer Zeit, in den Jahren von 1550 bis 1561. Die gestärkte Schicht der Kaufleute wollte sich an der Führung der Stadt immer mehr beteiligen und bereits in den 1560 er und 1570 er Jahren saßen in den führenden Gremien der Stadt auch Kaufleute. Maximillian II entzog 1564 die Vergünstigungen, die Kőszeg im Rinderhandel bis dahin genossen hatte. Allmählich gab Kőszeg den Rinderhandel auch auf. Die Kaufleute hatten nicht genug flüssiges Kapital und demzufolge konnten sie die konjunkturbedingten Möglichkeiten nicht ausnützen. Dieser Vorgang verursachte sodann beachtliche Gleichgewichtsstörungen. Die neue führende Schicht besaß noch keine bedeutende Basis in der Stadt. Merkwürdig ist, daß in dieser labilen Lage der Hof die Herrschaft zu Lasten der Rechte und autonomen Einrichtungen der Stadt unterstützte. Anflangs ließ der Regierungsstuhl auch solche Angelegenheiten mit Hilfe des Verwaltungspparats von Nicolaus Jurisich erledigen, in welchen nur die Stadt zuständig gewesen wäre. Die Herrschaft spielte zu dieser Zeit auch die Rolle eines Vermittlers zwischen den Ständen der Lande und der Stadt, auch in Sachen wie die Pacht der Weinsteuer. Die Ausübung der autonomen Rechte, darunter auch die unabhängige Gerichtsbarkeit waren für die Stadt auch weiterhin wesentliche Fragen. Aus dem berühmten Forintos-Prozeß im Jahr 1541 und seiner Fortsetzung in 1568 sowie aus den Ereignissen im Prozeß Forintos-Kersner wurden sodann wertvolle Lehren gewonnen. Sie erwiesen einerseits, daß zwischen den Parteikämpfen und der Gesetz­95

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