Vas megye múltjából 1976 - Levéltári Évkönyv 1. (Szombathely, 1976)

Bariska István: Küzdelem az ausztriai zálogon levő Kőszeg városa és az uradalom között a 16. század derekán

gebung Zusammenhänge bestehen; anderseits legten sie klar, daß die innere Gesellschaftskrise auch das Gleichgewicht der Autonomie ins Schwanken brachte. Die Aussichten der Herrschaft, eine Rechtsbehörde zu werden, nahmen zu. Sie wollte ihre Kom­petenz auch auf die Stadt ausbreiten, sogar in strafrechtlichen und privatrechtlichen Prozessen. Die Herrschaft unterbreitete 1568 der Niederösterreichischen Kammer und dem Regierungsstuhl einen aus 14 Punkten bestehenden Kontrakt, worin die Forderungen der Herrschaft an die Stadt klar vorge­zeichnet waren. Der Kontrakt festigte nämlich nicht die Rechte der Stadt gegenüber den Angriffen der Herrschaft, sondern sicherte eben für diese letztere die Ausbreitung ihrer sich auf möglichst alles erstreckenden Kontrolle. Der Hof gewährte damit der Herrschaft reale Konzessionen. Er hoffte nämlich in einem öster­reichischen Pfandinhaber die Mittel zu finden, mit welchen bei der Entwicklung der Stadt die öster­reichischen Interessen voll zur Geltung gebracht werden. Diesem Zweck diente auch die Kommission der Pfandschaftsbereitung, die der Hof zwecks Re­vision der Herrschaft Kőszeg im November 1569 aussandte. Auch die Kommission unterstützte die Herrschaft, indem sie nicht verheimlichte, daß sie mit der Revision und Korrektion der Hotter und Gründe der Stadt zugunsten der Herrschaft einverstanden ist. Aus der Sicht der autonomen Rechte der Stadt, welche die Herrschaft zu beseitigen trachtete, hätte dies sehr schwere Folgen haben können. Die Stellungnahme des Hofes wurde erst auf Intervention des Erzherzogs Karl etwas geändert. Die Aufsicht über gewisse fundamentale Rechte der Stadt und der Bürger überließ er nämlich nicht der Herrschaft. Die unsicheren öffentlichen Zustände, das inkonsequente Verfahren des Hofes und der Landesbe­hörden riefen im Leben der Stadt viele Störungen hervor. In den Jahren 1568—15711 waren Konflikte zwischen der Stadt und der Herrschaft ständig auf der Tagesordnung. Die Stadt arbeitete zu dieser Zeit das Programm der Verteidigung ihrer Rechte bezüglich der Besitztümer der Stadt und der Bür­ger, der Hotter und Gründe der Stadt, der Grundbuchgerechtigkeit, der Ausübung der Rechtsbarkcit durch die Stadt, der Kontrolle des Besitzes der Bürger, der Vormundschaftsanliegen usw. aus. Im Juni 1571 schlössen die Stadt Kőszeg und Herrschaft Kőszeg vor dem Hofe erneut einen Kontrakt. Die Herrschaft konnte dabei nur Teilerfolge verbuchen. Eine Analyse des Kontraktes zeigt, daß der österreichische Hof den Pfandinhaber dazu benützte, das autonome Leben der Stadt, ihre wirtschaftliche Entwicklung, kirchliche Verwaltung, strategische Rolle und sogac-ihre Siedlungszusammcnsetzung unter seine Kontrolle zu ziehen. Darum akzeptierte der Hof die Vermittlung des Burghauptmanns und Pfandinhabers zwischen der Stadt und den Landesbehörden und darum verlieh er Konzessionen an die Herrschaft. Kőszeg wurde jedoch um die Mitte des 16. Jahrhunderts nicht zu einem Urbarialort der Herr­schaft. Sic festigte ihre Lage durch ihre Teilnahme am interregionalen Handel und rettete dadurch die grundlegenden Einrichtungen der Stadt und ihre Rechtsstellung als Stadt trotz der schweren Umstände. Es steht aber fest, daß im 16. Jahrhundert die Bestrebungen des Hofes und der Stände darauf gerichtet waren, das verpfändete Kőszeg von seinem Mutterland zu isolieren und in der gegebenen historischen Situation mit ihm zu konfrontieren. Diese Ziele des österreichischen Hofes sollten die österreichischen Pfandinhaber durchsetzen. Dies verlieh dem um die Mitte des 16. Jahrhunderts so alltäglichen Konflikt zwischen der Stadt und der Herrschaft Kőszeg eigenartige Züge. HUITBAH BAPHLUKA Eopbóa Mexgy Kecet, HaxoAueiuuMCíi e aecrpuűcKOM aanoie, u UMenueM e cepeAitne 16 e. Fopoa Kecer H KecercKoe HMeHHe Ha ocHoee MnpHoro aoroBopa OT 1491 r. no 3aAoroBOMy npaßy neperuAH K ABCTPHH. B 16 B. KaK B OTHOIUCHHH npaBH­TeAbcTBeHHoro Hafl3opa, TaK H B OTHOiueHHH rocyaapcTBeHHoro npaßa ropoaa H HMeHHH npOH30uiAH cyujecTBeHHbie H3MeHeHHH. C OAHOH cTopoHW.KecercKoe aBCTpHHCKoe 3aAoroBoe HMeHHe — KaK qacTb HMyigecTBa flaAaTbi 3eMeAbHbix KHÄ3eii (AflHflecipiopcTAHxec KaMMepryi") — nonaAO no# ynpaBAeHHe npaBH­TeAbcTBeHHbix opraHOB npoBHHijHH, co3AaHHbix BO BpeMH pecpopMbi rocyaapcT­BeHHoro ynpaBAeHHH B TO BpeMH. A c flpyroH cTopoHbi, ropoÄ Kecer 6WA noßHHHeH COCAOBHWM opraHaM 96

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