Horváth M. Ferenc: Váci végrendeletek III. (1729-)1771-1785(-1825) - Váci Történelmi Tár 8. (Vác, 2014)

Végrendeletek

wohl in Acht zu nehmen. Wie das solchesgessen[?] habe ich folgendes ver­ordnet, welches nach meinem Todt unverbrechlich in allen soll volzohen werden. 1. Was meinen armen Seel anbelanget, übergibe ich selbe dem Dreyei- nigen Gott, der sie durch seiner Allmacht erschaffen, an dem heiligen Kreuz durch das Blut seines bohrenen Sohns erlöset, und der heiligen Tauf geheiliget hat. Durch dessen Gnade ich alles glaube, was die all­gemeine christ-katholische Kirche befelcht[!] zu glauben, in welchen katholischen Glauben ich auch leben und sterben verlangen. 2. Was mein Leib anbelanget sollte, selber nach christlichem Gebrauch ehrbar, ohne sonderer Pracht begraben werden zu den wohlerwürdigen Pater Franciscanem mit 12 heiligen Messen und einen Seelenambt. 3. Die hundertffinfzig Gulden, welches ich in das Haus gebracht, verma­che ich denen wohlerwürdigen Pater Franciscanem, und abermahl hundert Gulden, welches von Haus sollte bezahlt worden. Zwei hun­dert Gulden zu heiligen Messen vor meines und meines gottseeligen Manns arme Seel, und hundert Gulden vor den Dritten Orthen[!] des heiligen Vatters Francisci von der Buß[e] genant, welches beide von denen obigene dreihundert Gulden soll bezahlen werden. 4. Sollte auch denen wohlerwürdegen Pater Piaristen 40 Fl., wie auch denen wohlerwürdigen Pater Dominicanern 40[F1.] auch heilige Mes­sen erlegt werden. 5. Vermache ich 20 Fl. denen Hausarmen, welche nach guthachten solle ausgetheilt werden. 6. Zur Erkündnuß meines Grundsherrens vermache ich meiner gnädigin Herrschaft 6 Fl. 7. Zur allgemeinen Erben meinen übrigen wenigen Haabschaft, wie den halben Haus, Weingarten, Wein, Prantwein und übrigen Mobilien, was Kommens sie immer sind, Geld, oder Geldwerth bestehen, setze ich ein meiner drey leibliche Schwestern mit bitterlichen Ermahnung, das sie mit Fried, Liebe und Einigkeit das Hinterlassene unter einan­der austheilen und meiner armen Seele nicht vergessen wollen. 8. Meinem Stiftsohn, David aber, welcher nach dem Todt seines Vatters in Geld gleich vierhundertvierzig Gulden herausgenommen und von mir empfangen hat, gehörig nach Vermög Heyratscontract dasselbe Haus, wie auch den halbe Theil aller Mobilien zu, die ich mir durch 23 Jahr mit meinem gottseligen erworben hab, nicht aber jenen Mobi­lien, die ich als Praut in das Haus gebracht habe, denn diese haben wiederum meinen Geschwistern zu. 9. Zur Vorziehung dieses meines letzten Willens se[t]ze ich ein den Herrn vom dem ehrsamen Magistrat und vermache ihm zur Bezah­lung seiner Mühe vier Gulden, mit Bekräftiger Erinnerung, das er ihm 75

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