Váci végrendeletek I. 1706 - 1750 (-1754) - Váci Történelmi Tár 3. (Vác, 2006)

VÉGRENDELETEK (FORRÁSJEGYZÉK)

I. Mereder János György végrendelete 1706. október 3. (1709. augusztus 6.) In Namben Gott des Vatters, Sohns und heyligen Geists, amen. Habe ich, Johann Georg Mereder einer hochlöblichen kaiserlichen Hoffbuchhalterey Raithofficier, die Zergen[g]lichkheit dieses sterblichen Lebens erwogen und betrachtet, dabey aber beobachtet, dass nichts gewis­sers, dan der Todt, hingegen aber nichts ungewissers, als dessen Stundt und Augenblickh seye. Dannenhero und damit nach meinem Uberkurz oder lang erfolgenden Todt wegen meines wenigen Vermögen kheine Strittig­kheit entstehen möge; solchemnach habe, wie es denentwillen in ein und andere gehalten werden solle, hirmit zeitlich disponiren und meinen letz­ten Willen bey gesunden Leib und guetter Vernunft verfassen wollen, und­zwar Erstlichen befehle ich mein arme Seel in die Händt des Allerhöchstens und in dessen grundlose Barmherzigkheit, derselbe wolle sye [!] durch sein bitteres Leyden und Sterben, auch Vorbith der allerseligen und allzeith un­befleckhten Jungfrauen Maria und aller Heyligen nach ihren Hinscheiden in die ewige Freydt und Seelighkeit gnädiglich an- und aufnehmen, mein todter Leichnaimb aber solle in der ordinary Pfor [!] ehrlich, jedoch ohne sonderbahren Geprang zur Erden bestatet werden. Andertens, sollen nach meinem Hinscheiden sechs heilige Messen auf privilegirten Altaren, 3 von denen Wohlehrwürdiegen Herrn PP. Capucinis in der Statt und die andere 3 von denen wohlehrwürdigen Herrn PP. Do­minicanis gelesen werden. Drittens, sollen denen Hausarmen nach meinem Ableib 3 Fl. alsobaldt ausgethaillet werden. Viertens, verschaffe ich meinem älteren Sohn, Joseph Mereder der Ge­sellschaft Jesu Pristern zu ainen vätterlichen Erbtheill und Angedenckhen, weillen selbiger die dritte Profession nunmehro gemacht, und dardurch gar­wohl versorgt ist, nur 20 FL, und diese Muesen mein Sohn für sein aigene Persohn zugemuessen berechtiget, undt ihm von der löblichen Societet er­laubt seyn, widrigesfahls sollen bemehlte 20 Fl. vor verhinterlassene Wit­tib, welche albereit alt, schwach, auch wegen der geringen Verlassenschaft ganz unversorget ist, in ihren Handts verbleiben. Fünftens meinem änderten Sohn, Johann Adam Mereder, so sich zwar auch in den geistlichen Standt befindet, aber im weltlicher Prister, mithin nicht sowohl als der Erste versorgt ist, vermache ich aus gewissen Ursachen nur zweihundert Gulden, und solche sollen ihme ehenter und bevor von der hinterbleibenden Universal-Erbin, nahmens Christina nit ausgefolget werden, bis daher mein Sohn (welcher einige Jahr weder mir selbsten, noch

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