Váci végrendeletek I. 1706 - 1750 (-1754) - Váci Történelmi Tár 3. (Vác, 2006)

VÉGRENDELETEK (FORRÁSJEGYZÉK)

seiner Stiftmutter die gebührendte Ehre, Lieb und Respect gar wenig, oder wohl gar nicht ungeringsten erwiesen, und dieses Geldt dato vor uns nit verdienet) in optima authentica Forma darthut, daß er ein solches bey An­tretung einer Pfaar [!], Bénéficiais oder augenscheinlichen Armuth und Dürfftigkheit, höchstens Vonöthen hab, einmehrers, wie es immer [ge-] nohmmen habe von und mag (außer, was die Stiftmutter freywillig hinfüh­ro will thuen), solle er zu fordern nicht befuegt seyn. Schließlichen, willen das Grundtfest und Fundament eines eiglichen Testaments die Erbe in so Zeugnis, als se[t]ze, verordnete und instituierte zu einer wahren Universal-Erbin meine liebe und getreue Ehewürthin, Christina also zwar und dergestalten, daß all mein geringes Vermögen umb welches mich doch Gott nicht genugsamb dancken kann, es möge benom­bet werden und bestehen, wie oder in wemb es immer wolle, der sollen als meiner wahren Universal-Erbin über Abzug obiger Vermachtnüssen einzig und allein werden seyn und verbleiben solle. Im Fall aber wider Verhoffen gegenwehrtig meine Disposition aus Man­gel der Zierlichkheithen nicht als ein Testament gelten möchte, so ist mein endlicher Will und gänzliche Mainung, daß es als ein Codicil, Schancknus von Todts wegen, oder wie es immer sein kann, gelten und bestehen möge. Womit ich so dann diesen meinen letzten Willen geschlossen, mein arme Seel aber nochmahl in die unentliche Barmherzigkeit Gottes, die Fürbitt unser lieben Fraunen und aller Heiligen befohlen. Annebens auch mein vorgesezte hoche Obrigkheit, ob diesen meinen Testament und lezten Wil­len festzuhalten und darwider niemandt handien zu lassen unterthanlich gebetten haben will. Zu wahrer Urkhundt dessen habe dises alles nicht allein durchgehents mit aigener Handtgeschrieben, unterschieben und mit meinen gewöhlichen Petschafft gefertiget, sondern auch den wohl edelgestrengte, auch hochge­lehrten Herrn Johann Berttrand Mayer J[urist] von Doctorem, auch Hoff­und Ohrts Advocaten alhier, und den auch wohl edelgestrengte, auch hoch­gelehrten Herrn Benedict Finsterwalder (Finsterwalthl) J[urist] von Candi­datum, solches nebst meiner mit ihrer Handtschrift- und Petschafftsfärti­gung als Zeigen zu beckräftig ersuchet. So geschehen zu Wien den dritten Octobris Anno 1706. L. S. Johann Georg Mereder m. p. Kayserliche Hoffbuchhalterey Raith­offizier [Feljegyzés más kézírással:] Collationiert und ist diese Abschrüfft dem bey des löblich-kayserlichem Oberhoffmarschall Ambst Kanzley befindlichen original Testament gleich­lautend. Actum Wien (Wienn), den 26. September 1709.

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