Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)
Anhang. Die wichtigsten Landesgesetze in Religions-Sachen: - I. Aus dem ersten Theile der Aprobaten
88 Anhang). Die wichtigsten Landes-Gesetze in Religions-Sachen sind : I. Aus dem ersten Theile der Aprobaten '). Titel 1. Artikel 1. Die vier recipirten Religionen sollen nach dieses Reiches** ) eingewilligten allgemeinen Beschlüssen auch hinfort für ewig nach dem lobenswerthen Beispiele unserer Vorfahren seligen Andenkens für aufgenommene gehalten werden, da dieses auch der gemeinschaftliche Bestand des Vaterlandes fordert, wie gleicherweise auch die Reichs-Verfassung und auch die in einigen Ständen geschehnen Vereinigungen. Diesenvier recipirten, wie als : der evang.-reformirten (gemeinbenannt calvinischen), der lutherischen oder augsburgischen, der röm,-katholischen, der unittarischen oder antitrinitarischen Religion soll freie Religions- Übung in den nach der Reichs-Verfassung üblichen Orten auch fortan gestattet werden*** ). *)Die Approbaten 1653. in ungarischer Sprache abgefaszt, sind eine Auswahl und Sammlung der vom J. 1540. bis 1658. zu Stande gekommenen siebenbürgischen Landtagsartikel. **) Dieses Reiches Siebenbürgen. ***) Nach Landtagsbeschlüssen aus den Jahren 1564. 1572. (Receptionén) 1584. 1588. 1598. 1600. u. s. w. Titel 1. Artikel 3. Auszer den 4 recipirten Religionen sollen sich in Glaubens- oder Religios-Artikeln, weder Privatpersonen, welchen Standes immer, noch ihre Versammlungen erkühnen Neuerungen, noch aber Spaltungen einzuführen oder zu thun unter der Strafe des Hochverraths. ♦) Der Übersetzer fand es am Platze dem deutschen Leser die hierländlichen Religions-Gesetze zu Gebote zustellen.