Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)
IV. Ceremonien - 5. Die Trauung der in die Ehe Tretenden
Ceremónián. 77 Charfreitage —und am Sontage der Charwoche überhaupt — insbesondere aber zum drittenmale gewöhnlich nicht vollzogen. — Von den Verkündungen können sich indesz die Betreffenden zum Theile oder in der Gänze dlspensiren lassen. — Dieses Dispensations-Recht kömmt dem Bischöfe und den durch ihn hiezu ermächtigten Dechanten zu. Die Ehevernehmung der Brauttheile musz theils der Verkündung schon — der Eheschlieszung aber unerläszlich vorangehen.— Der Zweck der Ehevernehmung ist Sicherheit darüber sich zu verschaffen, dasz die Brauttheile nicht aus Zwang — sondern aus Liebe und freien Willen mit einander die Ehe eingehen wollen ; diesem gemäsz hat dieselbe in Gegenwart zweier Zeugen mit dem Bräutigam abgesondert und mit der Braut ebenfalls abgesondert vorgenommen zu werden ; und es sind auch die Zeugen zu befragen, ob ihnen nicht irgendwelches gesetzliche Hindernisz bekannt sei, welches der Eingehung der beabsichtigen Ehe im Wege steht? — Diese Ehevernehmung kann auch im hochzeitlichen Hause unmittelbar vor der feierlichen Schlieszung der Eher erfolgen. — Die Versagung des elterlichen oder des vormundschaftlichen Eheconsenses bildet kein Ehehindernisz und ist sohin auch kein Gegenstand der Befragung ; — hat jedoch der copulirende Geistliche sich auch in dieser Beziehung die gehörige Überzeugung verschaff, so kann er das Brautpaar auch mit dem Geleite des elterlichen Segens beruhigen. 1st in dieser Weise Alles verrichtet, so kann die Co pulation folgendermaszen vorgenommen werden. Bräutigam und Braut stehen neben einander; der Bräutigam steht für gewöhnlich rechts — die Braut hingegen links; der copulirende Geistliche tritt vor sie und spricht ein kurzes Vorgebet — hält sodann eine Anrede, worin er den Zweck der Ehe, die Pflichten der Ehethcile u. s. w. auseinander setzt; hierauf fordert er sie zur Leistung des Eheeides auf, befragt sie indesz vorerst noch einmal wie folgt: „Bräutigam, Bruder in Christo, ich befrage Dich, liebest du deine(n) auserkorene(n) Verlobte(n) ?“ Aus freiem Willen— und nicht etwa aus Zwang nehmest Du sie zur Ehegattin (gehest Du zu ihm als Ehegattin)?