Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)
IV. Ceremonien - 5. Die Trauung der in die Ehe Tretenden
78 Unitarier Spiegel. Hast Du dein Wort, deinen Ring oder irgend ein anderes Zeichen nicht jemand Anderem der Art verpfändet, dasz diese(r) annoch einen rechtlichen Anspruch auf deine Person haben könnte ? Haben die Befragten die an sie gerichteten Fragen je nach dem — mit „ja“ — oder mit „nein“ der Natur der Sache gemäsz in vernehmbarer Stimme beantwortet, — so läszt sie der Geistliche den Eid nachsprechen wie volgt : „Ich N.N. schwöre zu dem einen lebendigwahren Gott, zu dem heiligen Vater unseres Herrn Jesus Christus, dasz ich N.N. deren (dessen) rechte Hand ich in meiner rechten Hand halte, liebe, aus Liebe und nicht aus Zwang nehme ich sie zur zukünftigen Ehegattin (gehe ich zu ihm als zukünftigen Ehegatten (gehe ich zu ihm als zukünftige Ehegattin). — Sie (Ihn) werde ich weder in ihrer (seiner) Gesundheit noch in ihrer (seiner) Krankheit, weder in ihren (seinen) Glücks — noch in ihren (seiner) Unglücksverhältnissen treulos verlassen. — Mit ihr (ihm) will ich leben , dulden bis zu meinem und ihrem (seinem) Tode. So wahr mir Gott helfe ! ! ! “ Bei Brautleuten anderer Confessionen musz der Eid ihrem Glaubensbekenntnisse angemessen formulirt werden. — So bei Brauttheilen evangelisch helvetischer und augsburger Confession musz den Worten: „Ich N.N. schwöre zu dem einen lebendigwahren Gott“ — nachgesetzt werden „der Vater, Sohn und heiliger Geist, volle heilige Dreieinigkeit ein ewiger Gott ist“; — bei Bräuttheilen römisch — oder griechischkatholischer— oder griechischorientalischer Religion hat noch hiuzugefügt zu werden: „zur heiligen Jungfrau Mária und allen Heiligen Gottes“. Haben die in die Ehetretenden den Eheeid gegenseitig geleistet, so fordert der Geistliche die Versammelten auf, dasz sie bittlich zu dem sich wenden mögen, bei dem aller Segen ist — spricht sodann ein mit dem Vaterunser endendes Gebet — und schlieszt die Feierlichkeit mit einigen — Segenertheilung genannten — Worten. Die Copulation kann in der Kirche — in des Geistlichen —• oder der zu Copulirenden , gewöhnlich der Braut,