Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)
III. Kirchenverfassung - C.) Einige wichtigere Gesetze
64 Unitarier Spiegel. Die Vorangeführten wären einige unserer kirchlichen Gesetze, deren ein Theil mit dem Ursprünge unserer Religion fast gleichen Alters sind — und auch der Neueren Endfäden in vergangenen Jahrhunderten gefunden werden. Wir behaupten wohl nicht, dasz unsere Verwaltungsund Justizgebahrungs - Formen den Administrations- und Rechtstheorien neuerer Zeit in Allen entsprächen ; wissen cfber dasz das praktische Leben selbst die grauen Theorien teh verlacht, und beweisen mit dem dreihundertjährigen Bestehen unserer Kirche, dasz unsere Gesetze im praktischen Leben sich für gut bewährt haben. Unserer Kirchenverfassung kann nicht verstritten werden: af dasz dieselbe constitutionel sei; — wir sehen, dasz es in der gesammten Kirche kein Amt gibt, woran selbstwillige Gewalt gebunden wäre. — Der Bischof ist für sämmtlich seine Handlungen und Anordnungen eben so verantwortlich wie der letztkleinste Beamte; 6. ) dasz sie nicht hierarchisch sei. — Alit Ausnahme des geistlichen Untergerichtes gibt es keine einzige Administra tions- oder Gerichts-Ccrporation in welcher das weltliche Element nicht vertreten wäre; ja wir könnten behaupten, dasz Letzteres liberal in Praeponderanz stehe.— In dem Kirchen- Ober-Consistorium und auch in dem Vertretungs-Rathe haben wir ein — geistlich und weltlich — doppeltes Praesidium und die Zahl der weltliehen Glieder verhält sich zu Jener der Geistlichen — nachdem das Kirchen Oberconsistorium liberal genug ist, jeden verständigen und eifririgeu Unitarier in seinen Busen aufzunehmen — wie 4 zu 1. — In den Kirchenbezirks- Versammlungen ist dieses Verhältnisz für das geistliche Element günstiger; in den domestikal Ämtern hingegen hat das weltliche Element die Oberhand, denn die Macht ist in Händen des Presbyteriums. Das Unterrichtswesen ist der andere Gegenstand , worauf wir mit einigem Stolze hinweisen können. — Das Kirchen-Oberconsistorium hat sich dessen vom Anfänge her, immer sehr angenommen ; so dasz zur Zeit, wo von Unterrichts- und Erziehungs-Vereinen noch nicht einmal gesprochen wurde, das Kirchen-Oberconsistorium im J. 1841. schon eine Unterrichts-Commission emittirte, welche die Angelegen