Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)

III. Kirchenverfassung - C.) Einige wichtigere Gesetze

64 Unitarier Spiegel. Die Vorangeführten wären einige unserer kirchlichen Gesetze, deren ein Theil mit dem Ursprünge unserer Reli­gion fast gleichen Alters sind — und auch der Neueren Endfäden in vergangenen Jahrhunderten gefunden werden. Wir behaupten wohl nicht, dasz unsere Verwaltungs­­und Justizgebahrungs - Formen den Administrations- und Rechtstheorien neuerer Zeit in Allen entsprächen ; wissen cfber dasz das praktische Leben selbst die grauen Theorien teh verlacht, und beweisen mit dem dreihundertjährigen Be­stehen unserer Kirche, dasz unsere Gesetze im praktischen Leben sich für gut bewährt haben. Unserer Kirchenverfassung kann nicht verstritten werden: af dasz dieselbe constitutionel sei; — wir sehen, dasz es in der gesammten Kirche kein Amt gibt, woran selbst­willige Gewalt gebunden wäre. — Der Bischof ist für sämmt­­lich seine Handlungen und Anordnungen eben so verant­wortlich wie der letztkleinste Beamte; 6. ) dasz sie nicht hierarchisch sei. — Alit Ausnahme des geistlichen Untergerichtes gibt es keine einzige Administra ­tions- oder Gerichts-Ccrporation in welcher das weltliche Ele­ment nicht vertreten wäre; ja wir könnten behaupten, dasz Letzteres liberal in Praeponderanz stehe.— In dem Kirchen- Ober-Consistorium und auch in dem Vertretungs-Rathe haben wir ein — geistlich und weltlich — doppeltes Praesidium und die Zahl der weltliehen Glieder verhält sich zu Jener der Geist­lichen — nachdem das Kirchen Oberconsistorium liberal ge­nug ist, jeden verständigen und eifririgeu Unitarier in seinen Busen aufzunehmen — wie 4 zu 1. — In den Kirchenbezirks- Versammlungen ist dieses Verhältnisz für das geistliche Ele­ment günstiger; in den domestikal Ämtern hingegen hat das weltliche Element die Oberhand, denn die Macht ist in Hän­den des Presbyteriums. Das Unterrichtswesen ist der andere Gegenstand , wo­rauf wir mit einigem Stolze hinweisen können. — Das Kir­­chen-Oberconsistorium hat sich dessen vom Anfänge her, immer sehr angenommen ; so dasz zur Zeit, wo von Unter­richts- und Erziehungs-Vereinen noch nicht einmal gespro­chen wurde, das Kirchen-Oberconsistorium im J. 1841. schon eine Unterrichts-Commission emittirte, welche die Angelegen­

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