Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)

III. Kirchenverfassung - C.) Einige wichtigere Gesetze

60 Unitarier Spiegel. Volksschulen nach dessen Vorschrift eingerichtet werden müssen, 5. Dei ’ die Wehrkraft behandelnde G. A. XL., v. J. 1868.; — insofern nämlich die wehrpflichtigen Männer nur mit Beachtung der bezüglichen Satzungen dieses Gesetzes getraut werden dürfen. — Namentlich dürfen die aus der dritten Altersklasse noch nicht Ausgetretenen keine eheliche Verbindung eingehen, auszer dasz sie von der Stellungscom­mission aus für den Kriegsdienst für immer untauglich er­klärt— oder aber in der dritten Altersklasse von dem Li­niendienste zeitweilig befreit worden sind.—Unter besonders rücksichtswürdigen Umständen ist das königlich ung. Landes­­vertheidigungs - Ministerium berechtiget ausnamsweise Hei­­rathsbewilligungen zu ertheilen. II. ) Die Wichtigeren der im engeren Sinne genomme­nen Kirchen-Gesetze sind : 1. Der Bischof, der Kirchen-Obernotär, die Dechanten und die Bezirks Notäre können nur aus der Kedre der ge­weihten Geistlichen — die Obercuratoren und die Bezirks- Curatoren hingegen nur aus der Reihe der weltlichen Gläu­bigen gewählt werden. 2. Jede Wahl hat im Wege geheimer Abstimmung zu geschehen ; absolute Stimmenmehrheit entscheidet ; im Falle dasz die Stimmen gleich getheilt sind, gibt des Vorsitzen­den Stimme den Ausschlag. 3. Eine Succession aus dem einen Amte in das Ande­re—so wie irgend welche Amts-Candidation gibt es nicht.— Bei jedesmaligem Antreten eines neuen Amtes hat der Ge­wählte neuerdings in Eidespflicht genommen zu werden. 4. Geistlicher kann nur derjenige genannt werden, der die Geistlichen-Rigorosen bestanden hat und hierüber ein gültiges Zeugnisz aufzuweisen vermag. 5. Der zum Geistlichen Beordnete hat gelegenheitlich der allernächsten Synode aufgeweihet zu werden— und darf nur mit einer Frauensperson seiner Religion sich ehelich verbinden. 6. Die Professoren müszen auch aufgeweihte Geistliche sein. — Dieses Gesetz erscheint indesz bereits obsolet und findet keine strenge Anwendung.

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