Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)

III. Kirchenverfassung - A.) Von der Verwaltung

Kirchen Verfassung. 51 Cassiere — Professoren — Schulinspectorats-Curatoren — und Schuldirectoren-Ämter, so wie die Gehaltsbestimmung für dieselben; 15. die Ernennungen zu den Dechanten—Bezirks-nota­­riats und Bezirks-Inspectorats Ämtern zu Folge der in den Bezirks-Versammlungen erfolgten Wahlen; 16. die Entscheidung in den Angelegenheiten der Presbyterialen, der Kirchen-Gemeinden und der Pritvatper­­sonen unter einander in Religios-Kirchen- und Erziehungsan­gelegenheiten , wenn dieselben im Berufungswege dahin­gelangen; 17. die Statuirung der Instructionnen und der Eides­formeln für die Beamten; 18. die Stellung von Anträgen und der Entscheid über dieselben. Mittglieder des Kirchcn-Oberconsistoriumssind alle Jene, die das Kirchen - Oberconsistorium selbst aus der Reihe der kirchlichen— so wie aus jener der weltlichen Männer wählt.— Sie führen den Titel: „Consistorial Rath “. Kraft seines Amtes kann Niemand zum Mitgliede des Kirchen - Ober- Co n s i s t o r i u in s werden — wenn er nicht gleichzeitig Consistorial-Rath ist. Die Consistorial-Räthe werden in unserer Zeit vom Praesidium aus vorgeschlagen und die in Vorschlag Gebrach­ten — sofern gegen dieselben von keiner Seite Einsprache erhoben wird — für gewählt agésehen ; — sic werden, wenn sie in den Genusz ihrer Rechte treten, in Eidespflicht ge­nommen. — Zur Absendung von Vertretern sind nur die Kirchengemeinden zu Klausenburg und Torda berechtiget; — es bleibt indesz — soweit die Bezirksbeamten und andere verdienstvolle Individuen gewöhnlich zu Consistorial-Räthen gewählt werden — fast keine einzige Kirchen-Gemeinde un vertreten. — In letzterer Zeit wurde indesz auch die Ein­führung eines vollkommeneren Vertretungssystems in An­griff genommen. Die Vorsitzenden in den Versammlungen der Kirchen be­ziehentlich der Synodal-Oberconsistorien sind : weltlicher Seits der Obercurator, kirchlicher Seits der Bischof; — Protokolls­führer sind in Verwaltungs Angelegenheiten der Kirchen Ober-4*

Next

/
Thumbnails
Contents