Tolna Megyei Levéltári Füzetek 7. Tanulmányok (Szekszárd, 1999)

Kéri Henrik: A Mercy grófok szerződései Tolna megyei jobbágyaikkal. Úrbérrendezés a hőgyészi uradalomban • 315

Viertens, wird einem jeden freistehen, wanns ihm dórt nicht zu wohnen gefdllig, nach, mit hoher Herrschaft gepflogenen Rechnung abzuziehen, als dann auch zugleich von seinem verkaufenden Haus=Gerathschaften, den 3-ten Pfennig zu erlegen hat. Fünftens, was blutstreng und andere Criminal=Sachen, auch adulteria seien, seiend immediate hoher Herrschaft anzudeiten, damit die Straff darauf als welche einer Hohe Herrschaft zu Kommet, dictirt werden kann. Sechstens. Wird das Fisch und Krebswasser von hoher Herrschaft vorbehalten, nicht weniger die Jagd und das absonderlich über den Strafien gegen Apar uns sich Keiner mit Flinten sehen lasse, es sei denen, dafí sie Raubwildpreth verfolgeten. Siebentens, wird ihnen das Holz zum bauen und brennen, aufihren Grundt ohne bezahlung hauen zu dürfen erlaubet, im Fali nun nicht genugsames Bauholz alda ware, ist sich bei hoher Herrschaft anzumelden, welche nachmalen Selbes anderwürths anweisen wird. Dennoch seiendt sie gehalten die Waldungen nicht zu ruinieren, bei schon dictirten Strafen. Achtens, Wenn einige Neuer Weingarthen auch bauen, sollen Sie ihr dazu gehörige anbaubrief lösen, und welche Sieben Jahr Freiheit ertheilt werden wird. Neuntens, Den Gottesdienst können sie vermög Ihrer Religion exerciren, bei welchem sie auch allezeit von hoher Herrschaft so viel möglich sein kann, wird geschützet werden. Zehndens und letztens, sollen sie niemahlen einige Roboth gebén. Zu dem ende, und zu mehreren Versicherung dann dieses in duplo gefertiget undjedem theil eine davon behandiget werden. Signatum. Hogy ész den 18=tenMai 1728. L.S. Grdherrschaft Grafv. Mercy Argenteau Forrás: lásd 6. lábjegyzet: Lagler...9 - lO.p. 4 Mercy-Argenteau szerződése pálfai jobbágyaival 1728. szeptember 29 "Nos Sacri Romani Imperij Comes Merd de Argenteau, memóriáé commendamus tenoré praesentium, significantes, quibus expedit Universis. Quod posteaquam nos ad ulteriorem Dominij Nostri Hőgyisziensis in bono ordine, et statu conservationem, ac commodiorem incolarum in possessione nostra Palffa Inclyto huic Comitatui Tolnensi adjacente degentium permansionem, stúdium 336

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