Századok – 1913
Tárcza - Heltai H. István: Az első királyi komisszárius a temesi bánságban 791
tí.rcza. 795 Frau, Ihr würdigster Sohn, Kaiser Joseph der zweyte zur Regierung der Erbländer gelangte, hat er mit mehreren andern bestandenen Pensionen auch des Unterzeichneten Seine aufgehoben. Dieser machte die allerunterthänigste Vorstellung, dasz dieses keine erschlichene Pension, sondern eine von der Regentinn frey willig verliehene Belohnung unermüdeten Dienste gewesen sey und bath ihm den weiteren Genusz dieser verdienten Allerhöchsten Gnade nicht zu entziehen. Seine Majestät fanden nach Ihrer angebornen Gerechtigkeits Liebe diese Bitte gerecht und billig, jedoch wollten Höchstdenselben wegen Folgerungen nicht geradezu die einmal eingezogene Pension wieder anweisen, und erklärten sich Allergnädigst., dasz Sie ihm eine andere diesfällige Entschädigung angedeihen lassen würden, wenn derselbe auf etwas Verhältniszmäsziges zeigen könnte. Zur Erfüllung dieser Allerhöchsten Zusage gab sich die Gelegenheit dadurch, dasz Seine Majestät eben den Erbpacht auch in Hungarn bey den Religions-Fonds-Gütern einzuführen in Begrif waren, der Unterzeichnete bath ihm das, den aufgehobenen Pressburger-Klarissen Frauen Kloster zugehörig gewesenen, in der Insel Schutt gelegenen Gut Grossmagendorf, dessen Pachtschilling ungefähr jährlich m/10 f betragen haben würde in einen solchen Erbpacht allergnädigst zu überlassen. Höchstgedacht Seine Majestät ergreiffen diese Gelegenheit den Unterzeichneten einigermassen zu entschädigen, und bewilligten alsobald seine Bitte, so wie diese Höchste Entschlieszung ihm auch von der Hung. Hofkanzley vermittelst des hier beyliegenden Decrets bekannt gemacht wurde. Als er nun in Begrif war, diesen Erbpacht anzutreffen ereignete es sich, dass Seine Majestät bewegt wurden, die in dem Königreiche eingeführten verschiedenen Neuerungen, wo unter auch der Erbpacht, als eine im Lande unübliche und bisher ganz unbekannte Sache gehörte, aufzuheben, und alles in den vorigen Stand zurück zu setzen. Bald hierauf wurde auch dieser grosze Kaiser durch den Tod entrissen, und so kam der Unterzeichnete abermal um seine Entchädigung die er bisher in Anbetracht des langwierigen kostspieligen Krieges anzusuchen nicht den Muth hatte, und bleibet nun seit der Einstellung seiner Pension in einen Schaden von mehr als m/20 Gulden. In tiefester Ehrfurcht fällt er daher Eurer Majestät zu Füssen und bittet um eine gerechte Entschädigung für die ihm von dero Höchstseeligen Vorfahren bewilligte, und durch Zufall wieder entriessenen Belohnung. Er unterfängt sich hierzu folgenden unterthänigsten Vorschlag zu machen. Da der Erbpacht im Lande nicht bestehen kann, so würde sich der Unterzeichnete mit der Allerhöchsten Gnade begnügen, wenn ihm das obgedachte Klarisser Gut Grossmagendorf mit allen dazu gehörigen Gründen in einem zeitlichen Pacht auf 20 .Jahre ohne Versteigerung, wie der Fall auch schon bey ähnlichen Gütern war, jedoch gegen Aufgabe von 5 Procent über die dermalige Erträgniss überlassen würde. Sollte aber auch diese unterthänigste Bitte nicht statt finden, so legt der Unterzeichnete sein Schicksal in Euer Majestät Hände und bittet demüthigst, dasz Höchstdieselbe gnädigste Rücksicht auf einen ausgedienten Mann nehmen und ihm all einen Ersatz jener billigen Belohnungen, welche ihm Höchstdero Vorfahren zugedacht haben, ein für allemal m/20 Gulden gnädigst nachtragen zu lassen geruhen möge. Beweggründe hierzu könnte der Unterzeichnete mehrere anführen, um aber nicht zu weitläufig zu werden, so unterbreitet er nur die drei folgenden der Allerhöchsten Beherzigung, als welche ihm die in der Frage stehende Pension verschaft haben.