Századok – 1898

Értekezések - WERTHEIMER EDE: A magyarországi czenzura történelméhez 294

314 WERTHEIMER EDE. ser Art verfuhr, hiervon liefert den auffallenden Beweis ihr Gutachten über Grellmann's statistische Aufklärungen über wichtige Theile und Gegenstände der österreichischen Monarchie. Hier trat der Fall ein, dass sogar eine Abhandlung des ver­storbenen Staatsrathes Izdenczy über das hungarische Steuer­wesen, die doch schon unter weil. Ihrer Majestät der Kai­serin Maria Theresia erschienen und nun wieder nachgedruckt war, nach dem Antrage der hungarischen Hofkanzeley ver­boten werden musste. Ich habe im Jahre 18061 ) Ew. Majestät über diesen Gegenstand einen besondern allerunterthänigsten Vortrag er­stattet, der bis nun noch nicht erlediget worden ist. Als Ew. Majestät im Jahre 1810 nach dem Bedürfnisse der Zeit eine liberalere Censur-Instruction zu erlassen geruh­ten, wurde das Verhältniss der Bücher, welche Hungarn be­handelten, nicht unbeachtet gelassen; die Mittheilung der Bücher und Manuscripte an die verschiedenen Hofstellen, sowie an die hungarische Hofkanzeley ward keineswegs ausge­schlossen ; Ew. Majestät geruheten nur der Beurtheilung der Central-Censur zu überlassen, wann diese Rücksprache und Mittheilung statt haben sollte. Ich muss Ew. Majestät allerunterthänigst bekennen, dass ich seitdem diese Mittheilungen der Bücher und Manu­scripte zwar öfters, jedoch keineswegs in Fällen Platz greifen liess, wo die hungarische Hofkanzley zuverlässig Partey und Richter zugleich gespielet hätte. In diesen Fällen vom Be­lange wagte ich es aber niemals einseitig vorzugehen. Das Manuscript des Piringer'schen Werkes habe ich sowohl Ew. Majestät als auch der geheimen Hof- und Staats-Kanzeley vorgelegt; jenes des Professor Gustermann ist vor­läufig der geh. Hof- und Staats-Kanzeley mitgetheilet worden. Uberhaupt scheint mir Letztere in der Eigenschaft als geheime Haus-, Hof- und Staats-Kanzeley die eigentliche Be­hörde zu seyn, die auf Ew. Majestät Rechte in Beziehung auf einzelne Länder und Provinzen zu wachen und in schwie­rigen Fällen zu entscheiden hat. Sowohl im Piringer'schen als Gustermann'schen Werke werden Ew. Majestät Rechte und Befugnisse gegen mancherlei Anmassungen der Hungarn in Schutz genommen : es würde von den nachtheiligsten Folgen für Ew. Majestät Thron sein, wenn man einer hungarischen Hofkanzeley überlassen wollte Summeraw 1806, jan. 2ö-iki előterjesztése.

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