Ciubotă, Viorel - Nicolescu, Gheorge - Ţucă, Cornel (szerk.): Jurnal de operaţiuni al Comandamentului Trupelor din Transilvania (1918-1921) 2. (Satu Mare, 1998)
Referat principal, Einführungsvortrag, Megnyitó előadás
Der Modernisierungsprozess des Habsburgerreichs 27 Ein Beispiel für diese Zweideutigkeit ist die kurze Periode des Neoabsolutismus, von 1850-1860. Ihr ging der bemerkenswerte Versuch einer verfassungsmäßigen Vermittlung zwischen Zentralismus und Föderalismus voraus. Die gesetzgebende Versammlung von Kremsier und ihre Verfassungsprojekte, darunter das Projekt des Deutsch-Schlesiers Kajetan Mayer, ging soweit, die Verantwortlichkeit der Minister vor dem Reichstag und die keiserlichen Vorrechte bis zu einem aufhebenden Veto gegen die Gesetze des Reichtags zu beschränken. Nach dem März 1849 verfiel Wien in die andere Extreme und ergriff Maßnahmen zur Festigung der inneren Ordnung, der Zensur und der Aufhebung der versprochenen und erarbeiteten Verfassung. Das waren eindeutige Beweise für ein autoritäres Regime, für eine starre, keiner Modemisierungstendenz zugänglichen Politik. Dieser Neoabsolutismus wollte eine Rückkehr zum theresianischen und josefinischen aufklärerischen Absolutismus, denn es war keine beliebte, sondern eine dynamische Herrschaft, während der energisch geschafft wurde. Durch die Patente von 1853-54 wurden die Urbarialverhältnisse reglementiert, welche trotz aller Schwächen den ersten Schritt zur Aufhebung des Monopols der Adeligen über den Grundbesitz und zur Eindämmung des Großgrundbesitzes waren. Obwohl die Bauernschaft noch durch die agrarische Wirtschaftsstruktur des Kaiserreichs gefesselt war, erhielt sie dennoch einen Freiraum für ihren Privatbesitz. Genauer handelt es sich um zentrale und östliche Gebiete, die an die Struktur der westlichen Gebiete wie Österreich und Böhmen herangeführt wurden. Also ist es eine erste Agrarreform - was man auch dagegenhalten mag, die der Bauernschaft eine Chanse zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit und dem Kaiserreich die Möglichkeit zur Vereinheitlichung der Agrarstruktur bot. Das sind erkennbare Anzeichen eines Modemisierungsgeistes. Freilich ist er defensiv, durch die Notwendigkeit von Zugeständnissen ausgelöst, um neue soziale Erschütterungen wie jene von 1848 zu vermeiden. Dieselbe Doppeldeutigkeit hatte die Reform der Gebietsverwaltung: Die historischen Provinzen und Komitate wurden aufgelöst und neue Verwaltungseinheiten geschaffen, desgleichen wurde zu einer Zeit die Idee der Wählbarkeit der Kommunalverwaltung akzeptiert, ohne sie anzuwenden. Die Reform sollte die Autonomie des Landadels treffen, obwohl sie konservativen Motiven entsprang und zur Stärkung des administrativ-militärischen Zentralismus führte. Diese Maßnahme bedeutete -auch ohne es ausdrücklich zu wollen- die Beseitigung von Anachronismen und die teilweise Anpassung der teritoriellen Verwaltungsstrukturen an den wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungsstand Westeuropas.