Diaconescu, Marius (szerk.): Mediaevalia Transilvanica 1998 (2. évfolyam, 1. szám)

Etnie şi confesiune

156 Sipos Gábor Organisatorisch gehörten dazu auch die unitarischen Gemeinden Südungarns (um Temeschwar-Temesvâr-Timişoara und Fünfkirchen-Pécs), aber nach dem Tode von Franz David (1579) gründeten diese eine eigene Superintendentur. Zahlenmäßig war in den 70-er Jahren die unitarische Superintendentur größer: 1578 versammelten sich 322 Pfarrer auf der Synode zu Thorenburg (Torda- Turda), jedoch sind 1579 nur noch 250 Pfarrer erwähnt, und diese letztere Nummer dürfte der Realität eher entsprechen. In den folgenden Jahrzenten verringerte sich allmählich die Zahl der unitarischen Gemeinden - auf Einfluß der römisch katolischen Fürste, der gegenreformatorischen Aktionen der Jesuiten und der Gegenaktionen der reformierte Kirche. Im Jahre 1600 bildeten die Reformierten die Mehrheit des ungarischen Protestantismus in Siebenbürgen. In den 1570-er Jahren erlebte die antitrinitarische Religionsgemeinschaft heftige Kontroverse, die mit der Institutionalisierung verbunden waren. Der transylvanische Landtag hat 1572 die Innovation in Sachen Religion streng verboten, womach nur die bestehenden Konfessionen als legitim (recepta religio) galten. Im Unitarismus aber verstand man die Reformation als einen fortlaufenden Prozeß, und es gab noch christologische Fragen zu klären. Franz David und seine radikale Richtung vertrat eine nonadorantistische These: Jesus war ein Mensch, demnach darf man ihn nicht anbeten. Die Konservativen aber, vertreten durch Giorgio Blandrata und Demetrius Hunyadi Acesta, waren Adorantisten. Diese letztere Richtung war von 1571 vorherrschend, so daß der Innovationsbeschluß legte die anititrinitarische Konfession in dieser Form fest. Am Ende der 70-er Jahre haben David und seine Anhänger nicht nur die Anbetung Jesu, sondern auch die Kindertaufe verworfen. Darum hat die staatliche Obrigkeit den Superintendenten David im Sommer 1579 wegen Verletzung des Innovationsbeschlußes vor Gericht gestellt und eingekerkert. Er starb im Kerker im November desselben Jahres. Die Mehrheit der antitrinitarischen Pfarrer unterschrieben im Juli 1579 auf der Synode von Klausenburg (Kolozsvár-Cluj) den Consensus ministrorum..., ein gemäßigtes, adorantistisches Bekenntnis und wählten an die Stelle von David den Demetrius Hunyadi zum Superintendenten. Dieser bekleidete dieses Amt bis 1592. In seiner Amtszeit entstand die synodal-konsistoriale Kirchenverfassung der Unitarier. Danach bekam die Synode die gesetzgebende, während das 24-köpfige Konsistorium zu Klausenburg die administrative-regierende Gewalt. Vor 1586, also in der Zeit des Fürsten Stephan Báthory, des Woiwoden Christoph Báthory uns des Gouverneurs Ghyczy ist neben den rekatholisierenden Absichten des Fürsten die siebenbürgische Religionsfreiheit und das Gleichgewichtssystem der vier rezipierten Konfessionen aufrechterhalten worden, ja sogar befestigt. In diesem Rahmen genoß der reformierte Bischof politische Untestützung. Die unitarische Kirche war nicht mehr von der Obrigkeit wegen „Innovation“ verfolgt und konnte sich friedlich entfalten. Davon zeugen die Protokolle der ab 1585 ungestört abgehaltenen generalen Synoden.

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