Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)

Alexandra Neubauer-Czettl: Österreichs Beziehungen zu Ungarn, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien im Spiegel der Staatsurkunden

ÖSTERREICHS BEZIEHUNGEN ZU UNGARN, POLEN, DER TSCHECHOSLOWAKEI UND JUGOSLAWIEN IM SPIEGEL DER STAATSURKUNDEN Alexandra Neubauer-Czettl Einleitung Bei meinen Recherchen habe ich mich einerseits auf die Primärquellen im Österreichischen Staatsarchiv, Archiv der Republik, Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten gestützt, wo sämtliche Abkommen Österreichs mit anderen Staaten liegen. Andererseits wurden alle Jahrgänge der Bundesgesetzblätter ab 1945 bis in der 90er Jahre nach Abkommen mit den betreffenden Ländern ausgewertet und die Ergebnisse der Recherchen mit Hilfe von Sekundärliteratur in Kontext zueinander gebracht. In Hinblick auf den relativ langen Zeitraum und vier zu behandelnde Staaten sollen hier die wichtigsten Eckdaten präsentiert werden. Das Ziel meiner Forschungen ist die vollständige Erfassung aller Handelsabkommen Österreichs mit Ungarn, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien. Daher möchte ich zu Beginn die Begriffe Handelsabkommen bzw. Handelsvertrag definieren. Im „Handwörterbuch für Sozialwissenschaften“ findet sich folgende Definition: Der Ausdruck Handelsverträge wird heute in zwei recht verschiedenen Bedeutungen verwendet. Im engeren und eigentlichen Sinne bezieht er sich auf jene zwischenstaatliche Abkommen, die den Güteraustausch und unter Umständen den Zahlungsverkehr rechtlich regeln. Im weiteren Sinn dagegen handelt es sich um eigentliche internationale Wirtschaftsvereinbarungen, deren Gegenstände weit über den Handel hinausgehen. Um eine Vorstellung zu geben, was in einer solchen, ebenfalls Handelsvertrag genannten Vereinbarung alles geordnet sein kann, sei folgende, keinesfalls abschließende Aufzählung gegeben: Bedingungen des Aufenthalts, der Reise und des Handels, Ein- und Auswanderung, Gerichts- und Polizeischutz für Ausländer und ihr Eigentum, Zulassung von konsularischen und diplomatischen Vertretungen, Verkehrsmittel und Mittel zur Beförderung von Nachrichten usw. Ich werde mich in meinen Ausführungen auf den genannten engeren Sinn beschränken, nämlich auf Abkommen zur Regelung des Waren- und Zahlungs­verkehrs und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Mit den meisten Oststaaten wurden Handels- und Zahlungsabkommen geschlossen, die den Clearingverkehr bis in die 70er Jahre institutionalisierten und regelten.1 1 Sch illy, Peter: Die Entwicklung des Außenhandels zwischen Österreich und der Tschechoslowakei nach 1948 aus österreichischer Sicht. Dipl. Wien 1983, S. 70. Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs Sonderband 9 267

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