Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)

Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten - Verlauf, Abschluss und Unmittelbare Folgen

Georg Lehner - Monika Lehner Diese Kommission legte Anfang Februar ihren Abschlussbericht vor. Konkret sollte rund um das Gesandtschaftsviertel eine Verteidigungslinie gezogen werden: [...] Die Südgrenze des Gesandtschaftsviertels wird durch die Tartarenmauer gebildet, deren Besitz als eine Hauptbedingung für die Vertheidigungsfahigkeit der Gesandtschaften angesehen wird. Auf den Endpunkten der durch einen 5-7 m breiten und 3 m tiefen Einschnitt zu isolierenden Mauer, sollen Flankierungsanlagen mit Geschützständen geschaffen werden |:die Tartarenmauer ist ungefähr 13 m hoch:|. [...] Als Westgrenze der Gesandtschaften wurde anfangs die Linie O, N, M, L vorgeschlagen, um in dieser Richtung ein breiteres Ausschußfeld zu haben. Dieser Vorschlag stieß aber auf Widerstand des russ. Gesandten, welcher die gegenwärtig eingenommene Linie C und B nicht aufgeben will. — Im Interesse der Vertheidigungsfahigkeit erschien es daher nothwendig, die ganze westliche Umfassung in die Linie A, B, C, D vorzurücken. [,..]An der Ostfront [...] ist eine im Besitze eines russischen Unterthans befindliche Häusergruppe, welche von der deutschen Gesandtschaft entweder durch Kauf oder durch Tausch des Baugrundes zu erwerben wäre. Diese Häusergruppe müßte abgetragen werden, da sie sonst unmittelbar vor der östlichen Vertheidigungslinie zu liegen käme und den Ausschuß stören würde. [...] Die Vertheidigungsanlagen sollen nicht die Form einer permanenten Befestigung tragen; die äußere Umfassung soll aber mit Mauern, welche durch Erdwälle verstärkt sind, abgegrenzt werden. Zum Schutz gegen Minen und als Annäherungs-Hindernis soll vor der Mauer ein Graben angelegt werden, des [sic!] obere Breite wenigstens 5 m und dessen Tiefe mit Rücksicht auf den Wasserabfluß und die Grundwasserverhältnisse wenigstens 2 m betragen soll, die Mauer soll wenigstens 3.50 m hoch sein. Die Gesandtschaften haben auch für die Flankierungsanlagen zu sorgen, deren Lage und Art, wenn nöthig, im Einvernehmen mit den Nachbargesandschaften zu bestimmen ist.1872 1873 Rund um die festgelegte Verteidigungslinie sollte es nach allen Seiten ein freies Schussfeld geben, „welches durch die Demolirung der vorliegenden Gebäude auf eine Breite von mindestens 140 m zu schaffen ist.“1874 Dieses Schussfeld „ist am äußeren Rande durch Stacheldrahtzäune abzugrenzen, um den Zutritt der chinesischen Bevölkerung auch bei friedlichen Zeiten zu verhindern.“1875 1872 Namen und Dienstgrade nach den Angaben in: Ebenda, fol. 102r, Wojcik an RKM, Peking, 9. Februar 1902 (= Kopie von KA, MS/OK 1901-X-14, No. 831, fol. 44r, Einsichtsstück des RKM Präs. 1 863 v. 20.3.1901 [In diesem Text fehlen die Namen der Delegierten]). In dem in HHStA, P.A. XXIX/I5, erliegenden Text sind die Namen der Delegierten beigefügt. Die in ACNP, Annex No. 53, gedruckte französische Textfassung enthält die Namen der Unterzeichner (hier steht: Niewadomsky)), jedoch keine Angaben über den Dienstgrad. Siehe dazu KA, O.K./M.S.1901 X-14, O.K./M.S. No. 870, 57r-69v, Einsichtsstück des RKM Präs. 1991 v. 3.4.1901, Procès-Verbal de la Commission militaire chargé d’étudier le projet de défense du quartier des Légations à Pekin. 1873 KA, O.K./M.S. No. 831, fol. 45v-46', Wôjcik an RKM, Peking, 9.2.1901. 1874 KA, O.K./M.S. No. 831, fol. 45v, Wôjcik an RKM, Peking, 9.2.1901. Der Bericht Wöjcik’s enthält zwar alle Punkte des französischen Textes, jedoch in abweichender Reihenfolge. 1875 Ebenda, fol. 46', Wojcik an RKM, Peking, 9.2.1901. 490

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