Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)

Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten - Verlauf, Abschluss und Unmittelbare Folgen

Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten ... Von diesen Gebäuden waren im Zuge der Kampfhandlungen im Sommer 1900 die meisten beschädigt beziehungsweise ganz zerstört worden. Um eine Wiederholung der Ereignisse zu verhindern, sollten im Zuge der Wiederaufbauarbeiten umfangreiche Verteidigungsanlagen errichtet und ständige Gesandtschaftswachen aufgestellt werden.1867 Die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Gesandtschaften waren unterschiedlich: Während Großbritannien, Russland und die USA zum einen schon zuvor über große Flächen verfügt hatten, zum anderen ihr Territorium leicht ausdehnen konnten, da daneben von Chinesen bewohnte Viertel lagen, stieß das Deutsche Reich dabei auf Probleme, da die angrenzenden Flächen Eigentum von Europäern waren.1868 Der k. u. k. Gesandte verwies in der Sitzung vom 24. November 1900 auf die Notwendigkeit, im Gesandtschaftsviertel Bereiche für Kaufleute, Banken, Hotels und die Zollverwaltung, die zwar eine chinesische Einrichtung war, jedoch unter vorwiegend britischer Leitung stand, zu schaffen. Um den wachsenden Platzbedarf decken zu können, wurden am 24. November 1900 provisorische Grenzen für das Gesandtschaftsviertel festgelegt: [...] au sud à la Muraille, à l’est, à l’avenue de Hata (Men Ketteier Strasse [sic!]1869) [Zhongwenmen Neidajie]; au nord, à l’avenue Tchang Ngan kiai [Changanjie], qui passe devant les Légations d’Autriche, d’Italie et d’Angleterre; à l’ouest, à la rue qui longe la cour du Palais, prolongée d’une part, en ligne droite jusque’à la Muraille, d’autre part jusqu’à l’avenue par une ligne à déterminer ultérieurement. La porte de Ts’ien Men est laissée en dehors de ces limites.1870 Der Seezollverwaltung sollte im Tausch gegen ihre Grundstücke im Zentrum des künftigen Gesandtschaftsviertels ein gleich großes im Ostteil angeboten werden, doch sollte vorab geklärt werden, ob dieses Terrain dann im Eigentum des chinesischen Staates oder der Zollfunktionäre stehen sollte. Gleichzeitig sollte der Zollverwaltung nicht zugestanden werden, chinesisches Territorium zu besetzen, das ihrem früheren benachbart war. Für die Regelung der Einzelheiten der militärischen Verteidigung sollte jeder der Diplomaten einen Offizier als Delegierten in eine Militärkommission entsenden. Die Mitglieder dieser Kommission waren: Oberst Shone (Großbritannien) als Vorsitzender, Oberstlieutenant Shiba (Japan), Oberstlieutenant Niewiadomski (Russland), Oberstlieutenant de Chaurand (Italien), Major von Gebsattel (Deutschland), Major Vidal (Frankreich), Hauptmann Wöjcik (Österreich- Ungarn)1871 und Lieutenant Ferguson (USA).1872 1867 HHStA, P.A. XXIX/15, Czikann an Gotuchowski, No. 11, Peking, 3. März 1901. 1868 ACNP, 10e séance, 24.11.1901 [28 f.]. 1869 Die Klammer „ ( “ müßte nach dem Wort „Men“ [Tor] stehen. 1870 ACNP, 10e séance, 24.11.1901 [29], 1871 Siehe dazu: HHStA, P.A. XXIX/15, fol. 78', Sambuchi an Czikann, Peking, 3.2.1901. Beilage 2 ad: Czikann an Gotuchowski, Nr. 5, 6.2.1901. 489

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