Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)
Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten - Verlauf, Abschluss und Unmittelbare Folgen
Georg Lehner - Monika Lehner Nach dieser grundsätzlichen Formulierung des Artikels 2 (a)1754 ging man daran, die Einzelheiten festzulegen: Das Verhalten jedes Einzelnen,1755 der namentlich erwähnt wurde, sollte überprüft werden - denn darüber, dass für einige der in dem Dekret genannten Personen wesentlich härtere Strafen gefordert werden sollten, herrschte Einigkeit, über das jeweilige Strafmaß und die Möglichkeit, dieses durchzusetzen, gingen die Meinungen zum Teil stark auseinander. Besonders schwierig gestaltete sich die Frage der Bestrafung Dong Fuxiang’s, der in dem Dekret vom 25. September nicht genannt worden war. Mitte November lagen Informationen vor, Dong Fuxiang halte sich mit seinen Truppen bei Hof auf756 und sei „maître de la Cour“1757. Sir Emest Satow stellte deshalb zur Diskussion, die Bevollmächtigen Chinas und die Vizekönige [zongdu] zu informieren, dass die (Friedens-) Verhandlungen nicht begonnen werden könnten, solange sich Dong Fuxiang bei Hof aufhalte. 1758 Gegen diesen Vorschlag sprach sich der russische Delegierte aus, der fürchtete, durch diese Bedingung den Verhandlungsbeginn um mehrere Monate hinauszuzögem - falls nötig, könnte diese Forderung auch noch bei Beginn der Verhandlungen erhoben werden. Da sich auch Mumm und Salvago-Raggi gegen ein Ultimatum aussprachen, beschloss das Diplomatische Corps, identische Noten an die Bevollmächtigten Chinas zu richten: J’ai appris que le général Tong fou siang [Dong Fuxiang] serait encore auprès de la Cour. J’estime qu’en raison de la part qu’il a prise aux derniers évènements ce n’est pas là sa place et qu’il doit être éloigné au plus tôt.1759 Heftig umstritten war die Frage, ob für Zaiyi Prinz Duan die Todesstrafe gefordert werden konnte. Czikann war davon überzeugt, dass man den Tod des Prinzen fordern müsste.1760 Im Laufe der Debatten zu diesem Fragenkomplex wurde — wie bei keinem anderen Punkt - die Wortwahl ausführlichst diskutiert: Einige sprachen sich dezidiert für die Worte „la peine de mort“ aus, während Giers, der Vertreter Russlands, instruiert war, die Note nur dann zu unterzeichnen, wenn „la peine de mort“ durch „la peine la plus sévère“ ersetzt werde.1761 Artikel 2 (b) betrifft die Aussetzung der Prüfungen. Die erste Zusatzliste legte Sir Emest Satow am 19.12.1900 vor. Siehe ACNP, 19.12.1900 [41-43]. Der chinesische Gesandte in St. Petersburg, Yang Ru, hatte gegenüber Graf Kinskÿ zu den Schwierigkeiten bei der Bestrafung des Generals erklärt, „dass sich der chinesische Hof gegenwärtig ganz in der Gewalt dieses Generals befinden dürfte, dessen Oberbefehle die gesammte kaiserliche Truppenmacht nach wie vor unbedingt ergeben zu sein scheint.“ (HHStA, P.A. XXIX/22, Kinskÿ an Gotuchowski, Bericht No. 76, St. Petersburg, 24./11.11.1900). ACNP, 9e séance, 19.11.1900 [25]. Damit würde es den Bevollmächtigten und den Vizekönigen ermöglicht, Eingaben an den Thron zu richten, in denen die Entfernung Dong Fuxiang’s gefordert wird. (Ebenda ). Ebenda, [26], ACNP, 1 le séance, 4.12.1900 [32], Ebenda, [29]. 466