Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)
Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten - Verlauf, Abschluss und Unmittelbare Folgen
Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten ... Als Begründung für die doch drakonischen Strafen erläutert das Dekret: Si nous montrons aussi rigoureux à l’égard de Notre famille, c’est dans l’intérêt général de Notre Empire, et Nous ne pouvons tenir compte de la personnalité des coupables. Ces Princes et Ministres ont mal traité les affaires de l’État, le crime est leur; il faut que tout l’empire le sache.1749 Auf der Basis dieses Dekrets diskutierte man wiederholt über die Frage der Bestrafung der Schuldigen, kam jedoch zu keiner Einigung und vertagte wiederholt die Entscheidung.1750 Sir Emest Satow erklärte, in den „Boxer-Dokumenten“, die er besitze, kämen die Namen Pujing Prinz Yi, zailan Herzog Fuguo und Zaiying nicht vor. Nach seinen Angaben fürchtete die britische Regierung, dass die Forderungen der Todesstrafe für Zaiyi Prinz Duan1751 die Verhandlungen mit China insgesamt zum Scheitern bringen könnte.1752 1753 Trotzdem einigten sich die Vertreter der Mächte auf die Formel: Peine de mort pour les princes Touan [Zaiyi Prinz Duan] et Tchoang [Zaixun Prinz Zhuang], le Duc Lan [Zailan Herzog Fuguo], Yngnien [Yingnian], Kang y [Gangyi], Tchao chou kiao [Zhao Shuqiao], Tong fou siang [Dong Fuxiang], Yu hsien [Yuxian], et ceux que les Représentants des Puissances indiqueront ultériereument. Châtiment exemplaire, conforme à leurs crimes, pour les autres personnages désignés dans le décret du 25 septembre 1900 et ceux que les Représentants des Puissances indiqueront ultérieure1749 Ebenda. Graf Kinskÿ legte unter Datum vom 24./11.11.1900 eine französische Übersetzung des Edikts vor, die er auf Ersuchen des chinesischen Gesandten in St. Petersburg an das Ministerium des Äußern weiterleiten sollte. (HHStA, P.A. XXIX/22, Kinskÿ an Goluchowski, Bericht No. 76, St. Petersburg, 24./11.11.1900). 1750 ACNP, 7e séance, 12.11.1900 [19], 1751 Mehrere Diplomaten plädierten dafür, für Zaiyi Prinz Duan und Zailan Herzog Fuguo die Todesstrafe zu fordern; während andere das für schwer durchsetzbar hielten und daher nicht darauf bestehen wollten. Czikann brachte die Strafe für Zaiyi Prinz Duan am 12. November 1900 zur Sprache: Die Diplomaten hätten sich entschieden, für ihn ebenfalls die Todesstrafe zu fordern, was Konsequenzen haben könnte. Zaiyi Prinz Duan sei der Vater des Thronerben, was bedeute, daß eines Tages ein Herrscher auf dem Thron wäre, dessen Vater auf Druck der Fremden hingerichtet worden war. Es wäre vorhersehbar, dass dieser Herrscher von feindseligen Gefühlen gegenüber Ausländem beherrscht sei. Dieser Umstand könnte die Ursache schwerwiegender Nachteile werden. Ähnlich äußerten sich auch Giers, Mumm von Schwarzenstein, und Salvago-Raggi. Siehe ACNP, 7e séance, 12.11.1900 [17]. Die in Berlin erscheinende „Ost-Asiatische Correspondenz“ sprach sich entschieden gegen die Forderung der Mächte, die Hauptschuldigen mit dem Tode zu bestrafen aus: Sollte auch die Exekution der kaiserlichen Prinzen gefordert werden, würde dem Kaiser zugemutet, dass er „das führende und wahrende Ideal aller Sitten und Gebräuche seines Volkes, in den Augen desselben die eigene Familie schände und seiner Herrschaft für ewige Zeiten das Brandmal der Abtrünnigkeit aufdrücke. Es liege also in dieser Forderung der Mächte eine so schwere Demüthigung der Dyanstie in den Augen ihres Volkes, dass dagegen die Versicherung der Mächte, sie erhalten und stützen zu wollen, die Chinesen in ihrem Mi[ß]trauen gegen Alles, was die Mächte thun und versprechen, nur bestärken koerrne.“ (HHStA, P.A. XXIX/22, Szôgyény an Goluchowski, Bericht No. 56 B, Berlin, 25.11.1900. Das Zitat aus der „Ostasiatischen Correspondenz“ vom 24.11.1900 folgt dem in dem Bericht Szôgyény’s, in der Beilage des Berichts findet sich das Original). 1,52 ACNP, 8e séance, 13.11.1900 [24], 1753 Ebenda. In der endgültigen Fassung fehlten schließlich alle Namen, es blieb nur der Hinweis auf das Dekret vom 25. 9.1900. Siehe ACNP, 13e séance, 19.12.1900 [40], 465