Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)
Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten - Verlauf, Abschluss und Unmittelbare Folgen
Der k. u. k. Gesandte erinnerte danach an das Ersuchen der Generalgouvemeure [zongdu] im Changjiang-Tal, welche die konsularischen Vertreter in Shanghai gebeten hatten, zu den Details der Verhandlungen konsultiert zu werden. Czikann war dem nicht abgeneigt, da diese Funktionäre in ihren Provinzen die Ordnung aufrecht hielten und daher ein Recht auf Informationen hätten. Da jedoch nur Yikuang Prinz Qing und Li Hongzhang mit Verhandlungsvollmachten ausgestattet waren, war eine Beteiligung der Vizekönige de facto ausgeschlossen.1715 Die Übergabe der Forderungen sollte im Rahmen einer besonderen Sitzung erfolgen, die in der spanischen Gesandtschaft stattfinden sollte. Die Gesandten sollten mit ihren Dolmetschern erscheinen und d’Anthouard sollte einen oder zwei weitere Sekretäre zur Unterstützung haben.1716 Der Doyen sollte für alle sprechen, er würde französisch sprechen und der Erste Dolmetscher der französischen Gesandtschaft sollte übersetzen.1717 Da von Anfang an mit Einwendungen gegen einzelne Punkte gerechnet wurde, begann man mit der Planung des weiteren Verlaufs der Verhandlungen. Dazu wurde zunächst eine Kommission eingesetzt: Giers, Mumm und Sir Emest Satow sollten ihren Kollegen Vorschläge machen. Am 20. Dezember versammelten sich die Vertreter der Mächte, um die Note, die der chinesischen Regierung überreicht werden sollte, zu unterzeichnen. Da Conger noch auf Instruktionen wartete, weigerte er sich zu unterzeichnen. Daher entschied man, dass alle diejenigen, die dazu in der Lage wären, unterzeichnen sollten, und begann mit einer letzten Lesung.1718 Die Note war mit dem Datum 22. Dezember 1900 versehen. Die Unterschriften folgten in alphabetischer Reihenfolge (nach den französischen Bezeichnungen der Staaten). Alle bis auf Conger setzten ihre Unterschrift unter die Note. Conger sollte, sobald er entsprechende Instruktionen hätte, den Doyen informieren und die Note könnte 24 Stunden danach unterschrieben werden. Der Doyen würde die Vertreter der Mächte und die Bevollmächtigten Chinas in der spanischen Gesandtschaft zusammenrufen. Dabei warf Conger ein, dass der Salon der spanischen Gesandtschaft, in dem man bis dahin getagt hatte, möglicherweise zu klein sein könnte und man sollte in Hinkunft in der deutschen Gesandtschaft konferieren. Die Meinungen darüber gingen auseinander und wurden lange diskutiert. Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten ... Peking die Instruction erhalten haben, sich für die Überreichung identischer Note auszusprechen, im Falle aber andere Mächte auf Überreichung einer Collectivnote bestünden, würden sie ermächtigt, die Annahme der englischen Modification vorausgesetzt, einer solchen beizutreten.“ (HHStA, P.A. XXIX/22, Deym an MdÄ, Telegramm No. 174 (5 533, Chiffre), London, 11.12.1900). ACNP, 12e séance, 10.12.1900 [38]. ACNP, 14e séance, 20.12.1900 [50]. Ebenda, [47-49], 457