Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)
Rainer Egger: Die ungarische Kriegsarchivdelegation in Wien vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg
Dic ungarische Kriegsarchivdelegation in Wien vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg Abschließend wird ein ungarischer Parlamentarier zitiert, der seiner Regierung zurief: „Sorgen Sie dafür, daß der Siegesruhm der ungarischen Truppen für die Geschichte bewahrt bleibe und unsere nationale Individualität zur vollsten Geltung gelange. Damit wird jene Kraft hundertfach gesteigert werden, welche diese Nation unter allen Umständen für den eigenen Schutz, zum Schutz des Thrones und zum Schutze des durch die pragmatische Sanktion mit ihm verbundenen Staates entfalten wird.“ Bei der Angelegenheit, die laut Glaise im Juni 1915 beim KM im Laufen war, handelte es sich um den Wunsch des AOK durch knappe Texte (Brochuren) patriotische Propaganda in der Bevölkerung und besonders für die Schuljugend zu entfalten, im KA hielt man eben Glaise für den geeigneten Bearbeiter solcher Texte. Aber auch die Erhaltung des Wiener KA lag dessen Direktor GdI Woino- vich am Herzen, in einer Stellungnahme vom 14. Mai 1915 heißt es: „Bei dieser Gelegenheit müßte auch beschlossen werden, daß sowohl Offiziere der k.k., als auch der k.ung. Landwehr zur Auswahl und Bearbeitung für diese Zwecke in Betracht kommenden Materials in das KA kommandiert werden, damit endlich der in der Praxis schon vorhandene Gedanke feste Formen annehme, daß das KA nicht nur eine Behörde des k.u.k. Heeres, sondern für gewisse Agenden eine Zentralstelle der gesamten bewaffneten Macht ist. Dadurch wäre auch die unleugbar vorhandene Gefahr abzuwenden, daß die beiden Landesverteidigungsministerien Aktenmaterial kriegsgeschichtlichen Inhaltes, welche die beiden Landwehren betrifft, an sich ziehen, um vielleicht daraus eigene „Landwehr-Kriegsarchive“ zu schaffen. Ein solcher Gedanke kann heute oder morgen feste Formen annehmen, wäre aber sowohl aus politischen, militärischen und ganz besonders auch aus wissenschaftlichen Gründen abzulehnen, da organisch zusammengehörige Archivalien unbedingt vereint bleiben müssen wenn man den Begriff „Archiv“ nicht gänzlich über Bord werfen will.“ Auch das KM trat in einer von Glaise ausgearbeiteten Stellungnahme an das AOK und die beiden Landesverteidigungsministerien vom 3. Juni 1915 gegen eine Zerreißung der einzelnen Archivaliengruppen ein, die genauso wie operierende Truppen und Kommanden ineinandergreifen. Aber durch die Kommandierung von Landwehroffizieren in das Wiener KA könnte ein Schritt in die von Woinovich angedeutete Richtung getan werden. Eine Kommandierung von Offizieren beider Landwehren, die nach dem Kriege „zu einer ständigen Einrichtung ausgestaltet werden“ könnte2. Am 28. September 1915 genehmigte das Kriegsministerium dann die Kommandierung von je zwei Offizieren der beiden Landwehren in das KA mit dem Beisatz „Eine endgültige Regelung der Teilnahme beider Landwehren an den Arbeiten des KA bleibt der Zeit nach Beendigung des Feldzuges Vorbehalten, wobei an dem Grundsätze der Gemeinsamkeit und Einheitlichkeit des KA unbedingt festgehalten wird.“ 2 KM 1915 5. Abt. 61-181. 66