Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)

† Peter Gasser: Karl VI., Triest und die Venezianer

Peter Gasser geschützt, gleichzeitig aber auch diese so wichtigen Zweige der erbländischen Indu­strie durch Beibehaltung höherer Exportzölle in ihrer weiteren Entwicklung eher gehemmt als gefordert, da der Anreiz, solche Produkte in Triest oder Fiume zu er­werben, für die ausländischen Interessenten wegfiel. Der Durchgangszoll für die aus oder nach Triest geführten Waren sollte auf der über Laibach nach Graz und Niederösterreich führenden Straße an einer Mautstelle in Laibach bzw. im Karstdorf Catinara eingehoben werden. Für die über Fiume nach Ungarn gehenden Sendungen war die einmalige Zollabgabe in Fiume selbst und für die in Friaul verbleibenden Güter bei den Mautstationen von Görz bzw. Gradisca gedacht. Der Warenbesitzer hatte nur den Transitzoll, der Fuhrmann alle anderen Abgaben zu entrichten. Der zur Instandhaltung der neuen Straßen eingeführte Transitzoll kam nur für solche Waren in Betracht, die auf festgelegten Routen, wie etwa auf den von Triest über Laibach und Graz nach Wien oder von Fiume nach Ungarn führenden Straßen, sowie auf deren Abzweigungen nach Oberösterreich, Böhmen, Mähren und Schlesien befördert wurden. Die Warensendungen sollten, um die Überprüfüng der tatsächlich eingeschlagenen Transportwege am Bestimmungsort zu ermöglichen, an bestimmten Kontrollstellen plombiert werden. Die Tarifordnung vom 9. November 1731 sah ferner für Levantiner und Türken nach Zahlung der vertragsmäßig festgesetzten Warenwertabgabe von 3 % und den freien Handel nur im Gebiete der Freihäfen, nicht aber im Inneren des Landes vor. Mit den Patenten von Mai und November 1731 setzte sich der Monarch auch mit den zahlreich bestehenden privaten Zöllen und Mauten auseinander, ohne sie in befriedigender Weise lösen zu können. Nach wie vor hob man an diesen Privat­mautstellen pro Wagen 4 Kronen und für jedes Zugpferd oder Tragtier je eine Krone ein. Dem Handelsverkehr entstand so eine nicht unbedeutende Belastung, die auch durch die Tatsache nicht aus dem Weg geschafft werden konnte, daß nicht der Kaufmann, sondern der Fuhrmann diese Abgabe zu bezahlen hatte. Spediteur und Fuhrwerker hielten sich begreiflicherweise durch Erhöhung der Frachtspesen schadlos. Manches wurde aber doch erreicht, so vor allem die durch das Auflassen überflüssiger Kontrollstellen an den Hauptverkehrswegen bedingte Beschleunigung der Warentransporte und eine wirksame Kontrollmöglichkeit der Zollorgane, die bis dato, wie Widmann in seinem Bericht erwähnt, nur zu oft bei Waren gleicher Quali­tät und Quantität und bei gleicher Entfernung unterschiedlich und mitunter willkür­lich taxiert hatten127. Die Tarifordnungen von 1731 zielten ausdrücklich auch auf eine engere wirt­schaftliche Bindung der böhmischen Erbländer mit den adriatischen Freihäfen und mit dem übrigen Litorale ab. So genossen nun das über Triest oder Fiume eingeführ­te Öl sowie die nach vorerwähnten Gebieten abgehenden in Friaul und Istrien gezo­genen Weine besondere Begünstigungen. Beide Produkte waren, von der geringfügi­gen Abgabe von 20 Karantanen pro Eimer abgesehen, die in Laibach und Graz ge­leistet werden mußte, von allen sonstigen Zahlungen befreit. Nur mußte ihre Her­127 HHStA Wien, Österreichische Akten, Triest-Istrien, Fasz. 9, fol. 433'. 76

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