Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)
† Peter Gasser: Karl VI., Triest und die Venezianer
Peter Gasser sen, die Mauteinnehmer selbst seien verunsichert und der Handelsstand beklage diese Unordnung"3. Die vielen privaten Mautabgaben hatten den Warendurchgangsverkehr in den Erblanden nahezu völlig zum Stillstand gebracht113 114. Die Holkommission riet daher „in favorem commerciorum“, die Transitzölle niedrig zu halten und von dieser Begünstigung nur jene Waren, wie etwa das für die Türkei bestimmte sächsische Tuch, das den gleichwertigen österreichischen Exportartikeln auf den Auslandsmärkten Konkurrenz machen könnte, auszuschließen. Der Zoll sollte nach dem Preis als dem sichersten Wertmesser oder nach Maß und Gewicht der Ware festgesetzt werden. Schließlich sollten auf Anraten der Kommission, durch Zusammenlegung mehrerer Mautexposituren die bis dahin in Teilbeträgen entrichteten Zollabgaben nunmehr in ihrer Gesamtheit von einer einzigen Zollstelle eingehoben und sowohl eine raschere Abwicklung des Warenverkehrs als auch die Befreiung der Fuhr- und Handelsleute von zeitraubenden Prozeduren erreicht werden. Das als Instruktion für die Triestiner und Fiumaner Freihafenbehörden gedachte kaiserliche Handschreiben vom 19. Dezember 1725 setzte u. a. für die nach den beiden Seeplätzen geführten bzw. von dort kommenden, jedoch nicht für den Konsum in Innerösterreich bestimmten Waren die Maut- und Zollsätze um ein Drittel herab. Von diesen Maßnahmen wurden auch die landständischen und (als Beweis für den auf diesem Gebiet gesteigerten Einfluß der Zentralstelle) auch die Herrschaftsund sonstigen Privatmauten betroffen. Güter, die auf dem Seewege nach den beiden Freihäfen gelangten und dort bloß umgeschlagen wurden, sollten von sämtlichen Abgaben befreit bleiben. Den Triestiner und Fiumaner Stadtbehörden stand nur die Einhebung des Zolles von den in der Stadt selbst verbrauchten Waren zu. Kaufleute, die ihre Waren in den öffentlichen oder privaten Magazinen der Porti franchi nur einlagern, nicht aber an Ort und Stelle verkaufen bzw. weiter verfrachten wollten, hatten eine genaue Liste der deponierten Güter bei der obersten Zollbehörde des Freihafens vorzulegen. Diese war gemäß dem Handschreiben vom 19. Dezember 1725 zur fallweisen Kontrolle der in den Lagerhäusern abgestellten Waren verpflichtet. Zu den Zoll- und Mautproblem nahm u. a. auch Stefano Grenna, eine der profiliertesten Persönlichkeiten des damaligen Triest, Stellung. Grenna legte dem Kaiser ein 113 HHStA Wien, Österreichische Akten, Triest-Istrien, Fasz. 10, fol. 655" „ ... per il passato sono state tante le patenti di inuda, ora più gravose ed ora esenti, mentre solo nel 1729, 1730 e 1731 sono state formate quatro totalmente diferenti, ehe pare necessario di annularle, accio li Mudari non si confondino nell’esigere come fanno presentemente, per cui si lamenta tutta la mercatura di tale disordine.“ „Für nützliche“ im Inland verarbeitete und später wieder ausgefuhrte „rohe Materialien und Waaren“ wurden die Ein- und Ausfuhrzölle niedrig angesetzt. Lebensnotwendige, im Lande selbst nicht erzeugbare Artikel beschloß man „ganz gering zu gabellieren“. Eingeführtes Rohmaterial sollte hoch und „Waaren, so ad luxum dienen, und das Gelt aus dem Lande ziehen“, in Befolgung des merkantilistischen Dogmas, am höchsten belegt werden. Fibenda, Fasz. 9, fol. 214v. 70