Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)
† Peter Gasser: Karl VI., Triest und die Venezianer
Karl VI., Triest und die Venezianer wie die Kommission sich ausdrückt, „sowohl von Ständen, als privatiis tota die fort- geübet werden“110. Die Holkommission betraute daher Subkommissionen, die mit Sondervollmachten ausgestattet waren, mit der Wiederaufnahme der 1708 erfolglos abgebrochenen Arbeiten zu betrauen, wobei das in Böhmen begonnene Verfahren auch auf die übrigen Erbländer angewendet werden sollte. Ein kurz darauf publiziertes Patent hielt Jeden Privatus“ unter Androhung der Haft und des Verlustes der Mautberechtigung zur Übergabe ordentlicher Spezifikationen der eingehobenen Zölle an die Subkommission an. Von allen Grenzzolleinnehmern wurden genaue Informationen über „alle derley Stand und privaten Weg und anderen Mauthen“ im Bereich ihrer Bezirke „samt ihrer exaction“ angefordert111. Die Subkommissionen leisteten ersprießliche Arbeit und lieferten im Laufe der folgenden Jahre erschöpfende Unterlagen an die Hofstellen. Die Aufhebung oder Einschränkung der nichtstaatlichen Zölle und Mauten gelang der keineswegs straff organisierten karolinischen Verwaltung allerdings nicht in dem erhofften Ausmaße, sodaß der von der kaiserlichen Regierung mit allen Mitteln forcierte Handelsverkehr nicht unerheblich belastet blieb. Die Tätigkeit der am 9. September 1718 einberufe- nen Hofkommission erschöpfte sich aber keineswegs in der Erfassung und Kontrolle der dem kaiserlichen Ärar entfremdeten Abgaben. Ihre Hauptaufgabe bestand vielmehr in der Ausarbeitung neuer Richtlinien, nach denen die staatlichen Zölle eingestuft bzw. festgesetzt werden sollten. Die von ihr gefaßten diesbezüglichen Beschlüsse waren von grundlegender Natur und wurden in der Folge durch die Tarifordnungen der Jahre 1725, 1729, 1730 und 1731 nur geringfügig modifiziert. Es bestehe kein Zweifel - non c 'è dubbio - so beginnt eine undatierte, vermutlich im Jahre 1730 verfaßte Umilissima Esposizione, daß in der Vergangenheit sowohl von den Kaufleuten als auch von anderen Personen, die ihre Waren auf dem Landweg von Wien nach Triest beförderten, vielfach Klage geführt worden sei. So wechselten immer wieder neue und alte Straßenmauten einander ab; oft wurden private und sonstige Mauten völlig unberechtigt als kaiserliche Maut deklariert und kassiert. An 33 bzw. 28 Stellen wurden auf der von Wien nach Triest führenden Straße Mauten für die Hofkammer (camerale), Provinzial-, Straßen-, Brücken- und Privatmauten eingehoben. Eine Reduzierung bis auf zwei Mautstationen in Graz und Laibach112 sowie eine einheitliche Regelung brachte die karolinische Verwaltung nicht zustande. Es wurden vier verschiedene, teilweise widersprüchliche Tarifordnungen erlas110 HHStA Wien, Österreichische Akten, Triest-Istrien, Fasz. 9, fol. 218'. Eine Bestandsaufnahme der in Böhmen bestehenden Privatmauten war bereits 1708, jedoch ohne greifbaren Erfolg, versucht worden. 111 Ebenda, fol. 219" „Es möchte die in Böhmen vorher angeordnete, aber bisher unterbliebene Commission noviter reassumirt, in den Ländern, wo keine solche Comission ist, eine angeordnet.. 112 HHStA Wien, Österreichische Akten, Triest-Istrien, Fasz. 10, fol. 152" und 153' „Non c’è dubbio che per il passato si sono sentite moltissime doglianze tanto da Mercanti, che dà tutte le Persone, che facevano transitare merci per la Strada di Trieste à causa delle Müde ... Di più s’è scoperto ... che per causa che moite provincili, e Private, e Stradali firmano dicendo Muda Imperiale ...“ 69