Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)

Ronald E. Coons - Carey Goodman: An Audacious Proposal. A Memorandum Attributed to Finance Minister Karl Ludwig Freiherr von Bruck

An Audacious Proposal: A Memorandum Attributed to Karl Ludwig von Bruck Auf dem Felde der Gerichtspflege müßen, in dem Geiste derselben Unterscheidung der Natur des zu behandelnden Objectes, die Streitsachen welchen der Rekurs an die höheren Gerichtshöfe zu gestatten ist, getrennt werden von Jenen welche local im friedens­richterlichen oder schiedsrichterlichen Wege, abgethan werden können. - Auch hier wird das Munizipalsystem die Grundlage eines sehr einfachen und kurzen Verfahrens, dar­zubieten geeignet seyn, welches den Partheien und dem Staate bedeutende Kosten ersparen, und eine Menge überflüßiger Schreibereien beseitigen wird. In der örtlichen Vertheilung der auf die Provinzen fallenden Steuerquote, und in der Einsammlung der Steuern, kann ein gehörig geordnetes Munizipalsystem, selbst ein Pfand für deren richtiges Eingehen werden. Jedem Zweige der Staatsverwaltung vermag ein wohlorganisirtes Munizipalwesen, einen nützlichen Stützpunkt zu gewähren, jedoch nur in so ferne die Bevölkerung ein lebhaftes Intereße an demselben nimmt, was nur dann der Fall ist, wenn in den Leuten das Gefühl lebt, daß ihre munizipale Organisation ihrem Bedürfniße zusagt. Soll dieß erzielt werden - und dieß ist conditio sine qua non des Gelingens des ganzen Planes - so kann die Munizipal-Organisation nicht in Central-Büreaux verfertigt werden, sondern muß in jeder Provinz aus der Provinz selbst, hervorgehen. Wo Elemente dieser Art bereits aus früherer Zeit vorhanden sind, sind dieselben zu benützen, - wo dieß nicht der Fall ist, müssen jene Intereßen der Gegenwart benützt werden, welche conservativer Natur sind. In einer Monarchie wie die oesterreichische, bestehend aus so verschiedenen Ländern und Bevölkerungen, kann, unter steter Festhaltung des leitenden Prinzipes, jede Provinz irgend eine ihr eigenthümliche Modalität des munizipalen Wesens, erheischen. Diesem Bedürfniße zu entsprechen, ist dem büreaukratischen Systeme unmöglich, welches nur einförmige Organisationen zu octroyiren fähig ist, die auf Nichts wirklich paßen, weil sie auf Alles paßen sollen. Das den verschiedenen Provinzen zu gebende Munizipalwesen, kann daher nicht von den Beamten und Behörden ausgehen, sondern kann nur durch, die Verhältniße des Landes genau kennende, Bewohner jeder Provinz, und in der Provinz selbst, combinirt werden, um daßelbe dann bei der Central-Regierung in Antrag zu bringen. Ein Munizipalwesen welches seinem Berufe entsprechen soll, muß aus dem provinziellen Leben, aus den Bedürfnißen, Gefühlen, Gewohnheiten und Erinne­rungen der einzelnen Theile der Monarchie hervorgehen, und diese Gefühle müßen daher aufs Neue ermuthigt werden. Es wäre daher auch die lediglich den büreaukratischen Zwecken, dienliche Benennung Kronland, fallen zu laßen, und die geschichtliche Benennung jeder einzelnen Provinz, aufs Neue als die alleinig zu gebrauchende, zu bezeichnen. Aus dem über die Art des Zustandekommens und über den Character des ehrzuführenden Munizipalwesens, als der Grundlage und der unerläßlichen Bedingung der Gesammt-Einrichtung der Monarchie von welcher ich spreche, Gesagten, entfließt von selbst: daß die Verschmelzung der sämmtlichen Provinzen in ein sogenanntes Vereintes Österreich, in der Weise in welcher die Reichsverfaßung vom 4. März 1849, dieselbe ausgesprochen, aufgegeben, und die von der Geschichte überkommene Ver­schiedenheit der Länder, in so ferne der durch die neue Einrichtung zu erreichende Zweck es gestattet, wieder in Geltung gesetzt werden müßte. Es könnte hier das Bedenken entstehen: ob die in Frage stehende neue Einrichtung, der Einheit der Gesammt-Monarchie jene compacte Festigkeit gewähren werde, welche - wie man seinerzeit angenommen hat-aus der büreaukratischen Centralisation erwachsen würde? - Die büreaukratische Verschmelzung hat sich nun bereits durch 6 Jahre an der Monarchie versucht, und worin bestehen ihre Erfolge in Bezug auf die Stärke des Gesammtverbandes der Monarchie? - Es ist so weit gekommen daß, die Wiener Hausbesitzer, die Beamten des Systèmes und die Besitzer der verzinslichen Staats- effecten, ausgenommen, die entschiedenste Gleichgiltigkeit an dem Gesammtverbande der Monarclüe, mehr oder minder allgemeines Gefühl geworden ist, eine Gleichgiltigkeit welche sich bereits selbst auf das Kaiserhaus ausdehnt, und in den ungarischen Erb­staaten eine für die Zukunft Gefahr drohende Höhe und Allgemeinheit, erreicht hat. Die Vorgänge welche um die Unterzeichnungen für das Nazional-Anlehen zu erhalten, statt 171

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