Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)

Ronald E. Coons - Carey Goodman: An Audacious Proposal. A Memorandum Attributed to Finance Minister Karl Ludwig Freiherr von Bruck

Ronald E. Coons Carey Goodman gefunden haben, haben uns auf diesem Wege um einen eben so großen als beklagens- werthen Schritt vorgeschoben. Wie die Sachen jetzt stehen, beruht die Gewähr des Gesammtverbandes ausschließlich auf der Armee, welche auf dem Punkte steht durch die Finanznoth demolirt zu werden, ein Vortheil welchen die demokratische Parthei zu be­nützen nicht verfehlen wird. - Dieß sind die Ergebniße des büreaukratischen Systèmes in Bezug auf den Gesammtverband. Die in Frage stehende neue Einrichtung würde darauf berechnet seyn, den Gesammtverband der Monarchie auf die Vereinigung der Intereßen aller Provinzen in der Hand des Kaisers, zu gründen, nicht aber auf eine Verschmelzung der Provinzen in der Macht der Büreaukrazie, wie dieß gegenwärtig der Fall ist. - In der That, kann man wohl erwarten, daß das Band zwischen den Provinzen imd dem Kaiser dadurch an Stärke gewinnen solle, wenn große Central-Organisationen und Central-Minister, allenthalben zwischen dem Kaiser und den Provinzen stehen? Aus einem so gearteten Stande der Dinge kann kein anderes Ergebniß hervorgehen, als daß in dem Gefühle der Bevöl­kerungen, die sogenannte Staatsverwaltung zur Hauptsache, die Person des Kaisers aber zur Nebensache wird. - Die Dinge in Oesterreich sind schon bedeutend vorgerückt in dieser Richtung, und wären es noch um Vieles mehr, wemi die büreaukratische Macht sich nicht so allgemein verhaßt gemacht hätte. Das früher bestandene System der vereinzelten Hofkanzleien für die verschiedenen Theile der Monarchie, war beßer. Diese Einrichtung gewährte den betreffenden Theilen der Monarchie das Gefühl einer speciellen Vertretung ihrer Intereßen und Wünsche bei dem Kaiser, das Gefühl daß der Schutz ihnen von der Person des Kaisers komme. Die Heterogeneität der Elemente des oesterreichischen Kaiserstaates und ihre geschichtliche Verschiedenheit, erheischt eine solche Vertretung mehr als die Beschaffenheit anderer Staaten. Eine aus der Natur der in Antrag zu bringenden neuen Einrichtung, entfließende wesentliche Bedingung, würde daher die Rückkehr zu dem Systeme vereinzelter Hof­kanzleien, seyn, mit Errichtung einer besonderen flofkanzlei für das Lombardo- Venezianische Königreich. Eine solche Beschlußnahme würde einen entschieden sehr günstigen Eindruck in allen Provinzen machen. Es würde dieses System welches der Monarchie durch lange Zeit gut gedient hat, und mit den durch die veränderten Umstände gebotenen Modificationen, noch fernere sehr gute Dienste zu leisten vermöchte, ein sehr geeignetes Mittel seyn, die Anhänglichkeit der Provinzen an das Kaiserhaus zu be­festigen. An der Stelle der gänzlich diskreditirten Institution des Reichsrathes, welche der ursprünglichen Absicht nach, den Ministerien gegenüber den Werth einer Controlle und eines Correctives, haben sollte, welche Absicht aber bei dem Aufhören der Ministerien selbst, ebenfalls entfallt, - bedarf es nur eines Staatsrathes welchem die Prüfung der von den Hofkanzleien eingehenden Anträge obliegt, ein Staatsrath welcher in dem Standpunkte des allgemeinen Intereßes der Gesammt-Monarchie stehend, indem er die Special-Intereßen gegen einander abwiegt und aus dem prinzipiellen Standpunkte beleuchtet, den Kaiser in die Möglichkeit setzt, zu Beschlüßen schreiten zu können. - Die Organisation dieses Staatsrathes müßte natürlich verschieden von Jener des seinerzeitigen Staatsrathes, seyn. Die berührten vereinzelten Züge der, meiner Ansicht nach, wünschenswerthen Einrichtung, genügen um zu zeigen, daß hier nicht die Rede von einer Modifizirtmg und Verbeßerung des gegenwärtigen Systèmes, sey, sondern daß es sich um die Beseitigung dieses Systèmes, und um die Einführung eines von demselben gänzlich verschiedenen Systèmes, handelt. - Es ist daher natürlich, daß ein Beschluß solcher Art nur in dem Falle, wo kein anderer Ausweg zu Gebote stünde, beantragt werden könnte. - Ich bin der Überzeugung daß in der gegenwärtigen Lage der Monarchie, gerade dieser Fall bereits bestehe, und diese Überzeugung ist es, welche mich bewegt diese Blätter zu schreiben. Indem ich den Weg welchen ich andeute, als den Einzigen ansehe, welcher zur Rettung der Monarchie noch eingeschlagen werden kann, muß ich die fernere Überzeugung hinzufugen, daß das System um welches es sich handeln würde, nur als ein organisches und vollständiges Ganzes, dem Zwecke zu entsprechen vermögen würde. - Durch ein 172

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