Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)

Fritz Prasch: Spuren der österreichischen Industrialisierung in Archiven und Bibliotheken

Spuren der österreichischen Industrialisierung in Archiven und Bibliotheken neuen Betriebe ist der Antrieb mittels Wasserkraft und die im Gegensatz dazu gerin­ge Steigerungsrate bei den Dampfmaschinen. So belief sich die Kapazität al­ler Dampfmaschinen 1840, also in einem bereits fortgeschrittenen Stadium der in­dustriellen Produktion, in Großbritannien auf 620 000 PS, in Deutschland auf 40 000 PS, während die Monarchie mit derselben PS-Anzahl wie Rußland, nämlich je 20 000 in diesem einen Fall nachhinkte16. Im gleichen Verwendungsbereich, der Antriebstechnik, dominierte in Österreich in diesen Jahren (noch) das Wasserrad, das auch in den Lehrbüchern des Wiener Polytechnikums eine breite Behandlung erfuhr. Diese zum Teil aus den Erfahrungen der damals häufigen „technisch-wissenschaftlichen“ Reisen stammenden Maschi­nenzeichnungen beweisen durch die Vielfalt der Bauarten und die solide Ausfüh­rung, daß sie für anspruchsvolle Verwendungen konstruiert waren. Aus den Berich­ten über die oben angeführten Reisen geht auch hervor, daß pro Rad in den Textilbe­trieben ausgedehnte Aggregate angetrieben wurden, während die Hämmer und Ge­bläse der Hüttenwerke konzentrierte Wirkung verlangten17. Diese wenigen Fakten verweisen auf einen zwischen ca. 1820 und 1840 vollzoge­nen Übergang zu Industrie-Produktionsformen, die die Entwicklung der Mechanik voraussetzten. Ihre Spuren sind an den Reiseberichten und an den Privilegien abzu­lesen. 3. Spuren der mechanischen Entwicklung Die Schwierigkeit ergibt sich bereits in der zweifachen Bedeutung des Begriffs „Privilegium“. Zum einen war darunter die Erlaubnis zur Gründung und Führung eines bestimmten Betriebes zu verstehen, was der heutigen „Konzession“, bzw. „Betriebsbewilligung“ entspricht. Zum anderen ist das „Privilegium“ der auf Zeit erteilte urheberrechtliche Schutz eines neuen Produktes, wozu der Privilegierte noch die Befugnis „... zur Errichtung aller jener Werkstätten ..." erhielt, die für die „Verfertigung und den Verschleiß“ seiner privilegierten Erfindung „nöthig“ waren. Der Ausdruck „Privilegium“ wurde in Österreich 1852 vom „Patent“ abgelöst, des­sen Vorgänger zunächst im Privilegienpatent von 1810 und dann 1820 von der Privi­legienverordnung mit Gesetzeskraft ausgestattet wurden18. Beide Privilegientypen sind als Quellen der Industrialisierungsspuren geeignet, die „Fabriksprivilegien“ vorwiegend statistisch19 die oben als zweite genannten durch 16 Prasch, Friedrich: Die technisch-wissenschaftlichen Reisen Adam Burgs 1840/41. Wien (phil. Diss.) 1991, S. 38. 17 Anhang: Abb. 1 nach: Burg, Adam: Kompendium der populären Mechanik und Maschinenlehre. Wien 1846, Tafel 12. Fig. 237. 18 K. k. österreichische Verordnung zur Verleihung der Privilegien auf neue Entdeckungen, Erfindungen und Verbesserungen im Gebiet der Industrie für alle Provinzen der österreichischen Staaten, vom 8. Dezember 1820 (In Hinkunft: Pri vilegienVO 1820). In: Polytechnisches Journal, Bd. 4, 3. Heft (1821), S. 363-375. 19 Otruba, Gustav (Hrsg.): Österreichische Fabriksprivilegien vom 16. bis ins 18. Jahrhundert. Wien 1981 (Fontes rerum Austriacarum III/7), S. 34, 37 und 40. 137

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