Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)

† Peter Gasser: Karl VI., Triest und die Venezianer

Peter Gasser strato di Commercio sollten während der Funktionsdauer die Ausübung jedweder merkantiler Betätigung untersagt bleiben, andernfalls wäre ihnen das Abstimmungs­recht zu entziehen. Die Stimme des Präsidenten sollte zur Vermeidung von Stim­mengleichheit doppelt zählen. Zur Besoldung des Präsidenten, der übrigen Mitglie­der und der an fremden Seeplätzen als Berichterstatter tätigen Agenten schlug Gren- na zumindest für die ersten Jahre die Heranziehung der aus den Handelsprozessen anfallenden Strafgelder vor. Der Einsatz der von Grenna als esploratori di commercio bezeichneten Agenten wäre vor allem in englischen und holländischen Häfen sowie an Plätzen, wo keine österreichischen Konsulate eingerichtet waren, in Aussicht genommen. Ihre Bericht­erstattung sollte in verschlüsselter Form erfolgen. Von den offiziellen Konularbehör- den wurden gleichfalls laufend Informationen an den Magistrato di Commercio erwartet. Darüber hinaus wollte Grenna dieser in Triest geplanten Behörde sowie gleichartigen Stellen in Neapel und Messina entscheidenden Einfluß bei der Verlei­hung der Flaggen- und Schiffahrtspatente einräumen. Die Ausfolgung dieser Paten­te, die zur Führung der kaiserlichen Flagge berechtigten, war bisher durch die Hof­kanzlei und den Spanischen Rat bzw. auch durch die österreichischen Konsulate erfolgt. Eine rigorose Überprüfung der Bittsteller und eine kontrollierte Ausgabe der Patente sei unbedingt notwendig, da das kaiserliche Banner von verbrecherischen Elementen mißbraucht wurde, was zu Komplikationen mit der Pforte und den Barba- resken Nordafrikas fuhren mußte198. Die Magistrati di commercio sollten künftig allein über die Weiterleitung eines Gesuchs an die Hofkanzlei oder den Spanischen Rat entscheiden199. Was Triest betraf, so sollte jedem beim dortigen Magistrato di Commercio eingetragenen Patentinhaber das Versprechen abgenommen werden, wenigstens einmal im Jahr ein mit Verkaufsgütern beladenes Schiff nach diesem Hafen zu entsenden. Hinsichtlich der Konsulate empfahl Grenna, wenn auch unter gewissen Vorbehalten, das Beispiel Frankreichs zu befolgen, wo den einschlägigen Behörden das Recht, Schiffahrtspatente auszustellen, überhaupt entzogen worden war. Dieses Problem wurde dort, nunmehr in der Weise geregelt, daß man dem je­weiligen Bewerber nur einen Abschnitt des Patentformulars, der den halben Satz einer Zahlenreihe enthielt, ausfolgte. Die Validität des Dokumentes ließ sich in der Folge durch die Zusammenlegung der beiden Formularhälften überprüfen. Kontroll­abschnitte zu den bereits verliehenen Flaggen- und Schiffahrtspatenten sollten nun­mehr auch von Wien nicht nur den österreichischen Konsularbehörden, sondern auch den befreundeten Regierungen, wie den Machthabern in Algier, Tunis und Tripolis, zwecks Unterbindung betrügerischer Machinationen zugeschickt werden. Wie eine solche Kontrolle in der Praxis vor sich gehen sollte, verriet Stefano Grenna allerdings nicht. Bezüglich Triests forderte Grenna sowohl vom kaiserlichen Stadtburghauptmann als auch von der Gemeindevertretung die unbedingte Unterstützung dieser Merkan­HHStA Wien, Österreichische Akten, Triest-Istrien, Fasz. 9, fol. 149 „... Accade pero, che alcuni Uo- mini torbidi, impetrate che abbino le Patenti Maritime delle volte passano ad esser Pirati ...“. Ebenda, fol. 148 -149' 104

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