Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)
† Peter Gasser: Karl VI., Triest und die Venezianer
Peter Gasser strato di Commercio sollten während der Funktionsdauer die Ausübung jedweder merkantiler Betätigung untersagt bleiben, andernfalls wäre ihnen das Abstimmungsrecht zu entziehen. Die Stimme des Präsidenten sollte zur Vermeidung von Stimmengleichheit doppelt zählen. Zur Besoldung des Präsidenten, der übrigen Mitglieder und der an fremden Seeplätzen als Berichterstatter tätigen Agenten schlug Gren- na zumindest für die ersten Jahre die Heranziehung der aus den Handelsprozessen anfallenden Strafgelder vor. Der Einsatz der von Grenna als esploratori di commercio bezeichneten Agenten wäre vor allem in englischen und holländischen Häfen sowie an Plätzen, wo keine österreichischen Konsulate eingerichtet waren, in Aussicht genommen. Ihre Berichterstattung sollte in verschlüsselter Form erfolgen. Von den offiziellen Konularbehör- den wurden gleichfalls laufend Informationen an den Magistrato di Commercio erwartet. Darüber hinaus wollte Grenna dieser in Triest geplanten Behörde sowie gleichartigen Stellen in Neapel und Messina entscheidenden Einfluß bei der Verleihung der Flaggen- und Schiffahrtspatente einräumen. Die Ausfolgung dieser Patente, die zur Führung der kaiserlichen Flagge berechtigten, war bisher durch die Hofkanzlei und den Spanischen Rat bzw. auch durch die österreichischen Konsulate erfolgt. Eine rigorose Überprüfung der Bittsteller und eine kontrollierte Ausgabe der Patente sei unbedingt notwendig, da das kaiserliche Banner von verbrecherischen Elementen mißbraucht wurde, was zu Komplikationen mit der Pforte und den Barba- resken Nordafrikas fuhren mußte198. Die Magistrati di commercio sollten künftig allein über die Weiterleitung eines Gesuchs an die Hofkanzlei oder den Spanischen Rat entscheiden199. Was Triest betraf, so sollte jedem beim dortigen Magistrato di Commercio eingetragenen Patentinhaber das Versprechen abgenommen werden, wenigstens einmal im Jahr ein mit Verkaufsgütern beladenes Schiff nach diesem Hafen zu entsenden. Hinsichtlich der Konsulate empfahl Grenna, wenn auch unter gewissen Vorbehalten, das Beispiel Frankreichs zu befolgen, wo den einschlägigen Behörden das Recht, Schiffahrtspatente auszustellen, überhaupt entzogen worden war. Dieses Problem wurde dort, nunmehr in der Weise geregelt, daß man dem jeweiligen Bewerber nur einen Abschnitt des Patentformulars, der den halben Satz einer Zahlenreihe enthielt, ausfolgte. Die Validität des Dokumentes ließ sich in der Folge durch die Zusammenlegung der beiden Formularhälften überprüfen. Kontrollabschnitte zu den bereits verliehenen Flaggen- und Schiffahrtspatenten sollten nunmehr auch von Wien nicht nur den österreichischen Konsularbehörden, sondern auch den befreundeten Regierungen, wie den Machthabern in Algier, Tunis und Tripolis, zwecks Unterbindung betrügerischer Machinationen zugeschickt werden. Wie eine solche Kontrolle in der Praxis vor sich gehen sollte, verriet Stefano Grenna allerdings nicht. Bezüglich Triests forderte Grenna sowohl vom kaiserlichen Stadtburghauptmann als auch von der Gemeindevertretung die unbedingte Unterstützung dieser MerkanHHStA Wien, Österreichische Akten, Triest-Istrien, Fasz. 9, fol. 149 „... Accade pero, che alcuni Uo- mini torbidi, impetrate che abbino le Patenti Maritime delle volte passano ad esser Pirati ...“. Ebenda, fol. 148 -149' 104