Tóth Károly - Végh László (szerk.): Emlékkönyv Arany A. László tiszteletére (Somorja, 2007)
Arany A. László művei
DAS FINNOUGRISCHE UND DAS URUNGARISCHE... Das Piugr. und Urung. in der eurasisohen Lautlandschaft bildbar, so dass die maximal vokalisehe Sprache den Tonismus (die Tonalität) der Vokalordnung zur Geltung bringt : sie koppelt das Tonmerkmal eines jeden Vokals als korrelatives Ordnungsmerkmal mit allen anderen Vokalen, und zwar im Rahmen von zwei tonalen Systemen, nämlich in der Tonalität 1. des »Obertons« (upper tone) und 2. des »Untertons« (lower tone). Dies entspricht der in der Grundordnung gegebenen Diversität von weichhart, bzw. hell-dunkel. In jeder der beiden Grundtonalitäten gibt es vier tonale Abstufungen : gleichmässig, steigend, fallend und gebrochen. Dies wiederum entspricht der in der vokalischen Grundordnung gegebenen Diversität von tief-hoch, bzw, offen-geschlossen. Diese tonalen Abstufungen entsprechen vier musikalischen Tonhöhen, d.h. Tonunterschieden. Durch die Relation eines jeden Gliedes dieser korrelativen Ordnung zu allen Gliedern der konsonantischen Grundordnung ergibt sich eine reichfaltige Voraussetzung der Wortschöpfung. Der Bestand der so bildbaren Wortzeichen vervielfacht sich durch die in der Wortfolge (Wortordnung) eingenommene Position, d.h. durch den Positionswert. In der tonischen Ordnung, die aus der vollständigen Vokalordnung zwangsläufig folgt, haben die tonalen Merkmale ihre Position in zwei widersprüchlichen, divers inkompatibilen Teilordnungen. Darum eignet dem Wort eine weiche oder harte, bzw. tiefe oder hohe (lowep, upper) Tonalität. Die tonale Inkompatibilität gilt für das ganze Wort, d.h. der dem Vokal vorausgehende Konsonant bewahrt seine Wesensmerkmale, nimmt aber in seiner Erscheinung auch das tonale Merkmal des Vokals an, weshalb er sich palatalisiert oder entpalatalisiert, gegebenenfalls hell oder dunkel (z.B. aspiriert) realisiert. So eine maximal vokalisehe tonische Sprache ist der Kantondialekt des Chinesischen. Darin bildet die zwangsläufige Tonalitätsgesetzmässigkeit der vollständigen Vokalordnung (Tonismus) das dominante Ordnungsgesetz der ganzen Sprache : d.h. dieses Gesetz setzt sich sowohl in syntaktischen (also auch morphologischen) wie in lexikalischen und phonetischen Belangen durch; all das aber ist das elementare (unterstufige) Korrelat der absoluten Tonalitäts-Relationsordnung der menschlichen, universellen sonischen Bedingung. Der Kantondialekt ist ein Beispiel für die maximale Geltung des Vokals, der mit seinem tonalen Ordnungsmerkmal die ganze Sprache determiniert : der Kantondialekt ist eine maximal vokalisehe, d.h. auf Bestandlauten aufbauende, tonische Sprache. Der syntaktische Ordnungswert und der morphologische Relationswert des einsilbigen, offenen Wortes von bestimmter Tonalität lässt sich am einsilbigen Wort nicht bestimmen; die Sprache realisiert das wiederum nur durch Relativierung, d.h. durch die ordnungsgebundene Position, also durch die Wortfolge und das Ordnungswort. Im Kantondialekt setzt sich die Korrelativität, die implizierte, transitive, asymmetrische zwangsläufige Relationsordnung von Bedingung und Bedingtem — beginnend bei der allgemeinsten sprachlichen Äusserung (syntaktisches Ganzes, Satzeinheit usw.) über die vokalisehe, sodann konsonantische Strukturierung der lautlichen Relationsordnung bis zum letzten Ordnungsmerkmal (auch 365