Schiriefer, Andreas: Deutsche, Slowaken und Magyaren im Spiegel deutschsprachiger historischer Zeitungen und Zeitschriften in der Slowakei - Interethnica 9. (Komárno, 2007)

3 Die historische Entwicklung Ungarns und seiner Bevölkerung innerhalb des Hagsburgerreiches

dieser Auffassung bildete das angeblich historische Recht der Magyaren. Unvereinbar mit dieser Ansicht waren kollektive Rechte für Nichtmagyaren sowie Formen von territorial-administrativer Autonomie. Stattgegeben wurde lediglich der Gebrauch der Muttersprache auf der unteren Verwaltungsebene, im Justizwesen und in Grund- und Mittelschulen, die Gründung unpolitischer Vereine sowie kirchliche Autonomie. Der Kaiser selbst war enttäuscht, dass die Nationalitätenfrage in Ungarn keine bessere Lösung erfuhr und das Land den Weg zum magyarischen Nationalstaat beschritt. Selbst Kossuth - der auch während den Ausgleichs- Verhandlungen in Briefen und Artikeln heftig gegen die angestrebte Lösung opponierte - warnte aus dem Exil, eine Lösung der Nationalitätenfrage müsse gefunden werden. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wurden die Magyari­­sierungsmaßnahmen - auch in Reaktion auf Proteste der Nichtmagyaren48 - noch erhöht, so dass sich tatsächlich bis 1918 ein bemerkenswerter Sprach- und Bevölkerungswechsel einstellte. Im Rahmen dieser Maßnahmen sind etwa auch die Schließung slowakischer Gymnasien49 sowie der „Matica Slovenská“50 zu sehen, freilich unter dem Vorwand des Panslawismusvorwurfes. Lehrer wurden nur unter der Voraussetzung eingestellt, bzw. konnten in ihrem Amt verbleiben, wenn sie die Befähigung, die ungarische Sprache zu unterrichten, nachweisen konnten. Natürlich lässt sich auch eine freiwillige Assimilation in Betracht ziehen, da sich mit ihr auch ein beruflicher und gesellschaftlicher Aufstieg verbinden ließ. Dies galt besonders für die Mittelschicht oder die Intelligenz. Zügig assimilierten sich auch die Juden Ungarns. Von entscheidender Bedeutung waren hier auch die Antidiskriminationsgesetze von 1849 und 1867. Dankbar für Aufstiegsmöglichkeiten, für ein weites wirtschaftliches Betätigungsfeld und Rechtssicherheit waren sie empfänglich für die ungarische National­staatsdoktrin. Als Anwälte, Ärzte, Intellektuelle, als Führungspersonal in Wirtschaft und Banken halfen sie, die dürftigen Reihen des ungarischen Bürgertums zu schließen. Gegen judenfeindliche Ausschreitungen ging die ungarische Regierung stets energisch vor. Trotz den Unzulänglichkeiten in der Nationalitätenpolitik bezogen auf Kollektivrechte lässt sich daher dennoch auch ein liberaler Umgang im Zusammenhang mit Nichtmagyaren nicht gänzlich abstreiten. Rechtsicherheit und Aufstiegsmöglichkeiten waren gegeben, solange die ungarische politische Staatsnation als solche anerkannt wurde. Die Entwicklung bis 1918 und dem Auseinanderbrechen der Monarchie zeigt jedoch, dass die Konzeption den nationalen Verhältnissen und den Wünschen der einzelnen nationalen - unter­48 Vor allem solche Nationen, die sich in der oben angesprochenen Hierarchie ganz unten befan­den, forderten die Gleichberechtigung der Nationalitäten ein und stellten föderalistische im Gegensatz zu zentralistischen Forderungen. 49 20.8.1874 Revúca, 21.9.1874 Kláštor pod Znievom, 8.1.1875 Turčiansky Sv. Martin. 50 Die Matica wurde am 9.11.1875 ebenfalls unter dem Vorwand des Panslawismus geschlossen. 42

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