Schiriefer, Andreas: Deutsche, Slowaken und Magyaren im Spiegel deutschsprachiger historischer Zeitungen und Zeitschriften in der Slowakei - Interethnica 9. (Komárno, 2007)

3 Die historische Entwicklung Ungarns und seiner Bevölkerung innerhalb des Hagsburgerreiches

bildeten das Außen-, Kriegs und Finanzministerium, das die Finanzen der beiden erstgenannten Ministerien zu regeln hatte. Der Kaiser und König („Kaiser von Österreich und Apostolischer König von Ungarn") fungierte als oberster Kriegsherr. Hinsichtlich der Bewertung der dualistischen Konstruktion zeigten sich in Österreich und Ungarn leicht unterschiedliche Auffassungen, die sich auch in den textuell unterschiedlichen Verfassungsgesetzen widerspiegelten. In Öster­reich verstand man unter der dualistischen Konstruktion eher eine Art Bundesstaat und betonte daher die Einheit des Gesamtstaates. Im ungarischen Text dagegen wurde eher das Verhältnis zwischen zwei Staaten beschrieben. Daher entsprach die ungarische Konzeption schon mehr der Idee einer Personalunion. Für die Ungarn wurden Kaiser und König zwar durch dieselbe Person repräsentiert, staatsrechtlich übte diese jedoch zwei Funktionen aus. Ungarn bildete fortan eine staatsrechtliche Einheit mit Siebenbürgen und der Militärgrenze. Nur Kroatien wurde durch den ungarisch-kroatischen Ausgleich von 1868 mit einer eingeschränkten Autonomie ausgestattet. Fischer spricht daher von einer Hierarchie der Nationen. An der Spitze standen die herrschen­den Gruppen, Deutsch-Österreicher und Magyaren. Ihnen folgten diejenigen mit begrenzter Autonomie oder wirtschaftlich-kulturellem Einfluss wie Kroaten, Polen und Tschechen. Auf der untersten Stufe befanden sich Völker wie Rumänen, Slowaken oder Ruthenen, die über keinen entscheidenden Einfluss verfügten. Hier setzt auch die Frage der Behandlung der Nationalitäten im Ausgleich an, die für die vorliegende Arbeit besonderen Wert hat. Auch wenn sich der Ausgleich unter vielen wirtschaftlichen und kulturellen Aspekten positiv auf die Entwicklung Ungarns ausgewirkt hat46, barg er doch innerhalb der Nationalitätenpolitik schon den Kern des Scheiterns in sich, auch wenn die Konstruktion letztendlich erst 1918 zerbrach. Zum Zeitpunkt des Ausgleichs lebten in Ungarn 15,5 Mio. Menschen, davon 40% Ungarn, 9,8% Deutsche, 9,4%Slowaken, 14%Rumänen, 14% Südslawen, 2,3% Ruthenen.47 Während der Ausgleichsverhandlungen bildete die ungarische Auffassung stets der Standpunkt, wie er dann auch im Nationalitätengesetz (GA XLIV/1868) Ausdruck fand, nämlich dass alle Bürger Ungarns „in politischer Hinsicht eine Nation [bilden], die unteilbare einheitliche ungarische Nation“. Diese Auffassung - die auch schon in der Nationalitätenkommission von 1861 vertreten wurde - zementierte gleichsam die Marschrichtung hin zum ungarischen Nationalstaat unter Ausschluss von Selbstverwaltungsrechten für nichtmagyarische Bevölkerungsgruppen. Grundlage 46 In Ungarn als direkte Folge des Ausgleiches der Ausbau einer modernen, bürgerlichen Staatsordnung, sechsjährige Schulpflicht, Trennung von Verwaltung und Rechtssprechung, Ausdehnung der öffentlichen Verwaltung, Ausbau des Steuersystems; Neuregelung des Verhältnisses zwischen den Komitaten und der zentralen Staatsmacht, Strafgesetzbuch, Judenemanzipation, Pressefreiheit, Gewerbefreiheit, Aufhebung der Zünfte. 47 Zahlen nach Hoensch, Jörg K.: Geschichte Ungarns 1867-1983, Stuttgart 1984, S.36. 41

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