Schiriefer, Andreas: Deutsche, Slowaken und Magyaren im Spiegel deutschsprachiger historischer Zeitungen und Zeitschriften in der Slowakei - Interethnica 9. (Komárno, 2007)

3 Die historische Entwicklung Ungarns und seiner Bevölkerung innerhalb des Hagsburgerreiches

sehen. Die Entwürfe konnten jedoch nicht mehr verwirklicht werden, da der Landtag aufgrund der Positionen zu Oktoberdiplom und Februarpatent das Vertrauen des Kaisers verlor. In dieser Frage bildeten sich zwei Parteien. Die liberalen Adligen unter der Führung Franz Deáks wollten ihre Forderungen in der verfassungsmäßigen Form einer Adresse an den nicht gekrönten aber de facto anerkannten Franz Josef richten. Die sogenannte Beschlusspartei unter Graf László Teleki wollte ihren Protest in Form eines Landtagsbeschlusses verkünden. Schließlich konnte sich Deák mit knapper Mehrheit durchsetzen. Doch auch die Adresse, die die Pragmatische Sanktion als Grundlage der Beziehungen akzeptierte und die Anerkennung der 1848 verabschiedeten Gesetze forderte, dagegen Februarpatent und Oktoberdiplom nicht anerkannte, wurde vom Kaiser zurück­gewiesen. So ließ er am 22. August 1861 den Landtag wiederum auflösen und annullierte die Selbstverwaltung der Komitate. Seit dem 5. November 1861 bestand ein Provisorium, was auch die Wiederherstellung der neoabsolutistis­chen Verwaltung bedeutete. Die Selbstverwaltung der Komitate und Städte wurde aufgelöst. Nicht zuletzt wies Franz Joseph die Adresse Deáks auch durch die unzureichende Lösung der Nationalitätenfrage zurück. Erst gegen Ende 1864 beziehungsweise Anfang 1865 kam wieder Bewegung in die verfahrene Situation, als sich zwischen Deák und dem Kaiser halboffizielle Kontakte eröffneten. Am 16. April 1865 erschien in der Zeitung „Pesti Napló" der sogenannte Osterartikel, in dem Deák für eine Kompromisslösung warb und auf eine umfassende Wiedereinführung der Aprilgesetze von 1848 verzichtete. So konnte im Herbst 1865 der Landtag seine Arbeit wieder aufnehmen, das Februarpatent wurde außer Kraft gesetzt. Den entscheidenden Anstoß auf dem Weg hin zum Ausgleich jedoch gab erst die Niederlage Österreichs gegen Preußen 1866 bei Königgrätz. Im Februar 1867 wurde die neue ungarische Regierung unter Graf Gyula Andrássy ernannt und am 29. Mai nahm der Landtag die Ausgleichsgesetze an. Am 8. Juni wurde Franz Josef zum König von Ungarn gekrönt, welcher am 12. des Monats die neuen Gesetze sanktionierte. Am 21. Dezember 1867 traten die sogenannten Dezembergesetze in Kraft. Grundlage des Ausgleichs45 war die Pragmatische Sanktion von 1867. Ungarn sollte mit der Monarchie künftig im Rahmen einer Realunion verbunden sein. Im Gegensatz zu einer Personalunion bedeutete dies, dass eine Verbindung der Länder nicht nur über den gemeinsamen Herrscher, sondern auch über gemein­same Institutionen bestand. Ungarn wie Österreich verfügten je über ein Zweikammerparlament sowie eine eigene Regierung mit einem Ministerpräsidenten und Ressortministern, eigenen Streitkräften und einer Finanzverwaltung. Die gemeinsamen „Reichsministerien“ 45 Siehe zu Inhalt und Bedeutung des Ausgleiches auch: Fischer, Holger: Eine kleine Geschichte Ungarns, Frankfurt/M. 1999, S. 123-128; Hoensch, Jörg K.: Geschichte Ungarns 1867-1983, Stuttgart 1984, S. 26-28; Ďurčansky, Ferdinand: Die Lage der nichtmadjarischen Völker in Ungarn während des Dualismus (1867-1918). In: Slovak Studies 15 (1975), S. 23-35. 40

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