Simon Attila (szerk.): Esterházy János és a szlovenszkói Magyar Párt. Iratok a szlovákiai magyarok történetéhez (1938-1945) - Fontes Historiae Hungarorum 6. (Somorja, 2014)
Dokumentumok
Wie bekannt, lehnte der slowakische Ministerpräsident eine nähere Fühlungnahme mit der Ungarischen Volksgruppe zunächst ab und zeigte nicht die Neigung, auf Grund der geänderten politischen Verhältnisse in Ungarn Konsequenzen für eine Wendung der slowakischen Haltung gegenüber der Volksgruppe zu ziehen. Tatsächlich sind eine Reihe von lebenswichtigen Volksgruppenfragen offen. Insbesondere ist die Eintragung der Ungarischen Volksgruppe in der Slowakei als Staatlich anerkannte Partei noch nicht vorgenommen, trotzdem auf Grund des Parteiengesetzes diese schon längst hätte erfolgen müssen. Hiermit fehlt der Ungarischen Partei eigentlich die Rechtsgrundlage zu ihrer ausschliesslich politischen Tätigkeit in der Ungarischen Volksgruppe. Ausserdem sind verschiedene andere Punkte des Wiener Schiedsspruches für die Ungarische Volksgruppe nicht erfühlt. Dr. Ferber wies darauf hin, dass er nunmehr zunächst einmal den Wiener Schiedsspruch und die Slowakischen Volkstumsgesetze (Parteiengesetz) studieren werde. Dann würde die Gesandtschaft die Mindestforderungen der Ungarischen Volksgruppe an die Slowakische Regierung herantragen. Unter diesen Mindestforderungen verstehe er gewisse Schulforderungen, dann die Realisierung des bereits zugestandenen Rechtes zum Betrieb eines Kinos und die Einführung einer grossen Anzahl von ungarischen Zeitungen. Abschliessend kann Dr. Ferber auch auf das im hiesigen Bericht vom 14. 12. 44 erwähnte Verbot des Aufspielens von ungarischen Liedern durch Zigeunerkapellen zu sprechen und äusserte ein starkes Befremden hierüber. Ausserdem schnitt er die Frage der Abgabe von Radio-Apparaten an. Hierzu konnte von hier aus darauf hingewiesen werden, dass der Chef des Staatlichen Sicherheitswesens, Stabschef der HG Kubala, einen gut gemeinten Brief an die Pressburger Musikkammer gerichtet hätte, in dem er unter Hinweis auf die Lebensverhältnisse im sechsten Kriegsjahr das Aufspielen von tschechischen und ungarischen Liedern sowie das Aufspielen durch Zigeunerkapellen bei Tischgesellschaften und in Lokalen überhaupt, zu unterlassen ersuchte. Die Anordnung der Musikkammer ist jedoch, ob aus Unfähigkeit oder böswillig, so formuliert worden, dass sie bei der Zeitungsveröffentlichung unbedingt eine Aggression gegen die Ungarn darstellen musste. Der Stabschef hat daher, auch auf hiesige Vorstellungen hin, bereitwillig eine Berichtigung in die Slowakischen Tageszeitungen einreihen lassen die besagt, dass ungarische Konzertstücke selbstverständlich nicht zu spielen verboten seien, dass jedoch den Zigeunern weiterhin das Aufspielen bei Tischgesellschaften verboten bleibt. Ebenso ist die Beschlagnahme von Rundfunkgeräten der Angehörigen der ungarischen Volksgruppe nicht von Stabschef Kubala ausgelöst worden, sie ist vielmehr eine Massnahme der Pressburger Polizeidirektion, die von Minister Haššľk ohne Wissen Kubalas gestartet wurde. Hierbei wurden Listen aus dem Jahre 1938 verwandt, die naturgemäss wegen ihrer unrichtigen Zusammenstellung zu politischen Verärgerungen führen musste. Dr. Ferber konnte mitgeteilt werden, dass sich der Stabschef auch in diese Angelegenheit eingeschaltet habe und eine Überprüfung dieser Massnahme einleite. Bemerkenswert ist, dass Dr. Ferber zum Abschluss des Gespräches noch auf eine Stelle der Rede Tisos vor den Führern der Hlinka-Garde hinwies, in der es sinngemäss heisst, dass die Slowaken mit dem Deutschen Reich marschieren werden, wenn das Reich ihre Ansprüche anerkennt. Der Passus „Ansprüche” wird in ungarischen Kreisen bereits wieder aufmerksam erwähnt und hat die verschiedenartigsten Interpretationen gefunden. Zur Frage der Neubelebung der Ungarischen Volksgruppe durch die angeführten jungen aktivistischen Kräfte ist auch die Tatsache interessant, dass von diesen Vorschlägen über Eintritt der wehrfähigen Ungarn in die Waffen-SS erhoben werden. Der in dieser Hinsicht täti259