Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2008-2009 - Acta Ethnologica Danubiana 10-11. (Dunaszerdahely-Komárno, 2009)

Tanulmányok - Simon Attila: Cseh és szlovák telepesek kényszerű migrációja az első bécsi döntés után (Összefoglalás)

Aus den Äußerungen der Ansiedler12, die die ungarisch-slowakische Grenze freiwillig oder eben aus Angst vor Gewalt übertraten, können jedoch bestimmte Erfahrungen ermit­telt werden, die das Verhalten der ungarischen Behörden gegenüber Ansiedlern wider­spiegeln. Für die ersten Wochen nach der Rückgliederung ist charakteristisch, dass die Ansiedler in organisierter Form entfernt wurden, dabei haben sich an der Durchführung der Maßnahmen - ortsunabhängig - sowohl reguläre militärische als auch halbmilitärische Einheiten (in den Erzählungen als „Freitruppen“ bezeichnet) beteiligt. Auch die Mitwirkung von Gendarmerie und Zivilbevölkerung kann nachgewiesen werden. Eine gewaltsame Vertreibung betraf am ehesten die tschechischen und mährischen Ansiedler, aber auch slowakische Kolonisten haben darunter gelitten. In den Äußerungen der Ansiedler, die von den slowakischen Behörden aufgenommen wurden, wird zwar häufig ausgesagt, dass ,,an mir keine physische Gewalt verübt worden war"', doch waren die ersten Wochen nach der Rückgliederung nicht frei von physischer Gewalt. Die tschechi­schen Ansiedler, die nach dem 2. November in Bodrogköz geblieben sind, wurden von den am 6. November einmarschierenden Truppen in Frieden gelassen, davon zeugen mehrere übereinstimmende Aussagen; doch sie wurden am 11. November von Gendarmen abgcholt, die bei ihnen nach Waffen suchten, und später wurden sie auf die Gendarmerie in Királyhehnec verschleppt. Dort begann man die ausgedienten Männer zu verhören, wobei diese mit Händen oder Gummiknüppeln geschlagen wurden. Nach dem Verhör setzte man die Familien in einen Bus, um sie in der Nähe von Ungwar auf der anderen Seite der Grenze abzusetzen (Deák 2005, Dokument Nr. 12., 43-47.; Dokument Nr. 19., 54-55.; Dokument Nr. 160., 193-195). Die Verwendung ähnlicher Mittel kann man auch in den Kolonien am Fluß Gran beobachten. In einer anderen Form vollzog sich die Vertreibung der tschechischen und mährischen Ansiedler in Felsöcsallököz (Obere Schüttinsel). Sie wurden von den Einheiten der Armee oder Gendarmerie aufgefordert, die Ansiedlungsorte und Ungarn zu bestimmter Frist zu verlassen, sonst könne man für ihre Sicherheit nicht garantieren. Parallel dazu entstand durch feindliches Verhalten halbmilitärischer Einheiten aus dem Mutterland bzw. mancherorts seitens der örtlichen Bevölkerung eine Atmosphäre, die die meisten Ansiedler veranlasste, dem Aufruf Folge zu leisten und die Kolonien „freiwillig“ zu verlassen. Eine derartige Vertreibung der Kolonisten begann bereits wenige Tage nach der Rückgliederung des Schüttinsel-Gebietes. Die Ansiedler in Macháza wurden am 7. November und die aus Lég am 10. November vertrieben. Anhand der erhalten gebliebener Quellen kann das Benehmen gegenüber Kolonisten in den beiden benachbarten Ansiedlungen in der Oberen Schüttinsel, Vitténypuszta und Sárrétpuszta, relativ gut verfolgt werden. In Vitténypuszta wurden die einmarschierenden ungarischen Soldaten am 8. November noch mit „Festportal“ und Tanzball begrüßt, doch zwei Tage später kamen drei Personen in Uniform, die die Kolonisten aufforderten, alles zu verkaufen, weil sie am nächsten Tag vertrieben werden würden. Am nächsten Tag kamen erneut Soldaten, die verkündeten, dass die Kolonisten (auch die slowakischen) drei Stunden Zeit hätten, ihre Sachen zu packen und die Kolonie zu verlassen. Mitnehmen dürften sie nur, was sie tragen könnten. 12 Im Brief der Staatlichen Polizeihauptmannschaft Pressburg vom 14. November 1938 wird ein protokolliertes Verhör von Personen angeordnet, die von dem Ungarn eingegliedertem Gebiet in die Slowakei geflüchtet sind. Von diesen Protokollen veröffentlich Deák 2003 eine reiche aber subjektive Auswahl. 141

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