Katholischen Gymnasium, Schemnitz, 1854

53 Vor der mündlichen Prnfung war Einer zurückgctreten. In Folge der Prü­fung erhielt ein Erternist die Weisung, nach einem Jahre seine Reife zum Besuche höherer Studienanstalten erproben zu lassen. Folgende bekamen fördernde Zeugnisse: Ilergev Johann aus Ofen in Ungarn. (Mit Auszeichnung.) Dillnberger Emil „ Neusohl „ Ungarn. Glanze r Michael „ Polbora „ Ungarn. Harnisch Anton „ Wien „ Oesterreich. Tholt Johann „ Rosenberg „ Ungarn. Tomala Gustav „ Zsaskó „ Ungarn. Vu rm Anton „ Kremnitz „ Ungarn. 2) Ergebniß der am 8. August 1853 abgehaltenen Maturitäts-Prüfung. Zu dieser Prüfung hatten sich 3 außerordentliche Schüler der hiesigen 8. Klasse gemeldet und wurden für reif erklärt: Hadia Joseph aus Scmlin in Slavonien. Stoics Stephan aus Gross-Becskerek in der serbischen Woiwodschaft. Theodorovies Alexander aus Alt-Szivacz in der serbischen Woiwodschaft. 3) Ergebniß der am 17. September 1853 abgehaltenen Maturitäts-Prüfung. 00 lisoiZu dieser meldeten sich 3 ordentliche Schüler der hiesigen 8. Klasse. Einer ist zur-mündlichen Prüfung nicht erschienen. Für reif wurden erklärt:! r-n Arnv/l (8 Mocsigay Eugen aus Königsberg in Ungarn. hiO iOj .ioir Bennert Julius aus Altgebirg in Ungarn. Die diesjährigen schriftlichen Maturitäts-Prüfungen begannen den 24. und dauerten bis 28. Juli incl. Die mündlichen werden den 5. August abgehaltcn. XV. Einige Erlässe und Verordnungen, die von den h. Behörden an das Gymnasium erfloffen sind. Ministerial-Erlaß vom 6. Oktober 1850, Z. 7611/878, wodurch das hiesige karb. Gymnasium zu einem vollständigen achtklassigen erhoben wird. Ministerial-Erlaß vom 29. April 1851, Z. 4120/250. Stakt der siavischcn Mund­art wird die cechische Schriftsprache beim Unterricht festgesetzt. Erlaß der k. k. Ungarischen Stattbalterei vom 7. Juni 1851, Z. 8581. Die Lehr­anstalt wird mit dem Reichsgesetz- und Regierungsblattc berheiligr. Ministerial-Erlaß vom 29. August 1851, Z. 7968/892. Nähere Bestimmungen über die Ausschließung eines Schülers von sämmtlichen Lehranstalten. Ministerial-Erlaß vom 20. März 1852, Z. 2729/374 hinsichtlich der dreitägigen Andachtsübungen in der Charwoche

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