Katholischen Gymnasium, Schemnitz, 1854

33 kramente der Buße und des Altars wurden fünfmal des Jahres der Jugend ge­spendet. Die Andachtsübungen in der Charwoche sind nach einem von Sr. Emi­nenz dem Hochwürdigsten Herrn Kardinal Fürst-Primas genehmigten Programme abgehalten worden. VIII. Schulferien und Schulgeld. Die Zwischenferien bestanden um Weihnachten aus 9, zwischen dem 1. und 2. Semester aus 8, zu Ostern aus 8 und zu Pfingsten aus 3 Tagen. Die Wo- chenferien sind mit h. Bewilligung von 12. Februar vorigen Jahres, Z. 238/C. U. auf den ganzen Donnerstag verlegt worden, um den Schülern mehr Zeit für die freien Gegenstände zu gewähren. Die Hauptferien beginnen mit 1. August nud dauern nach hohem Erlasse von 16. März l. I., Z. 3593 bis zum 1. Oktober. Außer der Aufnabmstare von 2 fl., die zur Anschaffung von Lehrmitteln verwendet wird, entrichten die Schüler noch 2 fl., wovon die materiellen Bedürf­nisse der Lehranstalt bestritten werden. Ein anderes Schulgeld findet hier nicht statt. IX. D i s c i p l i n. Den vereinten Bestrebungen des Lehrkörpers gelang es, ein anständiges religiös-sittliches Betragen bei der Jugend im Verlaufe des Schuljahres zu er­zwecken. Es kam kein gröberes Vergeben vor, welches schärfere Strafen nach sich gezogen hätte. Nebst andern leichteren Ahndungen sind zuweilen einzelne fahrlässi­gere Schüler der untern Klassen in der Schule zurückgehalten; viere aber wegen anhaltenden Unfleißes von der Lehranstalt entlassen worden. ihn jedoch die Disciplinarordnung künftighin zu sichern, wurde zufolge ei­ner h. Verordnung vom Lehrkörper nach Maßgabe der Ortsverhältnisse ein für die hiesige Lehranstalt angemessenes Disciplinar-Gesetz besprochen und das für die k. k. Gymnasten Böhmens hohen Orts bestätigte mit einigen Abänderungen fest­gesetzt, welches nach erhaltener Genehmigung hier mitgctheilt wird.

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