Katholischen Gymnasium, Schemnitz, 1854

15 mmg an fortdauernde Aufmerksamkeit, ein Gefühl der Achtung und des Gehor­sams gegen Vorgesetzte, ein gegen diese wie gegen die Mitschüler anständiges, sitt­sames Betragen und eine pünktliche Ablieferung der aufgegebenen Arbeiten. In der Schule fangt daher an die Thatigkeit des Schülers wesentlich und durchaus eine ernsthafte Bedeutung zu erhalten. Im Familienkreise gilt der Sohn darum, weil er der Sohn ist und erfahrt oft ohne Verdienst die Liebe seiner Eltern. In der Schule schweigen die Privatinteressen und die Leidenschaften der Selbstsucht; der Schüler lernt sein Thun nach vorgeschriebenen Regeln ordnen und nach einem bestimmten Zweck richten, er Hort auf um seiner eigenen Person willen und beginnt nach dem zu gelten, was er leistet. In der Familiensphäre hat der Schüler im Sinne des persönlichen Gehorsams und der elterlichen Liebe zu handeln; in der Schule hat er im Sinne der Pflicht und des allgemeinen Gesetzes sich zu betra­gen und um einer allgemeinen Ordnung willen dieß zu thun und anderes zu un­terlassen, was sonst zu Hause Einzelnen gestattet werden konnte. In der Gemein­schaft mit vielen unterrichtet lernt er sich mit andern messen, seine Fehler und Mangel besser erkennen, sich nach andern richten, Zutrauen zu andern und Zutrau­en zu sich selbst erwerben und macht darin den Anfang in der Bildung gesell­schaftlicher Tugenden. Er wird somit für die mannigfaltigen Verhältnisse des öf­fentlichen Lebens vorbereitet und herangebildet, wo der Mensch verpflichtet ist nach der gesetzlichen Ordnung sich zu betragen und überhaupt durch das gilt, was er leistet; wo er nach der Geschicklichkeit und Brauchbarkeit, nicht nach besonderer Persönlichkeit einen Werth hat. — Endlich hat das Gymnasium auch seine eigene Disciplin, die zwar nur das äußere Verhalten und anständige Benehmen der Schüler ordnet und regelt, jedoch auf die Gesinnung insofern bildend zurück­wirkt, als sie dieselben an Ordnung, Gehorsam und Selbstbeherrschung gewöhnt und den sittlichen Forderungen in Übertretungsfällen Geltung verschafft, ohne ihre jugendliche Freiheit in gleichgültigen Dingen einzuschränken. Indem jedoch die Schüler den größeren Theil ihrer Zeit außerhalb der Schule unter andern mächtigen Einflüßen sich befinden und überhaupt außer dem Studienhause unter die Gewalt der Eltern oder deren Stellvertreter znrückkeh- ren, damit die durch das Gymnasium beabsichtigte Bildung des Geistes und der Sitten völlig gedeihe, ist auch ihre Mitwirkung wesentlich nöthig. Denn beim erziehenden Unterrichte ist auf das eigene Arbeiten und die Beschäftigung der Schüler zu Hause ein besonderer Werth zu legen; zu dieser Beschäftigung aber haben die Eltern oder die ihre Pflichten übernommen, die Schüler anzuhalten, insofern ihr Ehrgefühl und ihre Selbstständigkeit die hinlängliche Stärke noch nicht erlangt hat, was meistens in den ersten Jahren des Schulbesuches, ja auch später stattfiuden dürfte, wenn die Zerstreuungssucht und das äußere gesellige Leben bei den Schülern zu stark überhand nehmen sollte. Eben so haben die Ettern oder ihre verantwortlichen Stellvertreter die Erfolge der sittlich-religiösen Erziehung der Schule durch spezielle häusliche Überwachung zu unterstützen und jede bevor­stehende Gefahr der hoffnungsvollen Entwicklung möglichst abzuwenden. Sie ste-

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