Sárospataki Füzetek 21. (2017)
2017 / 2. szám - RESEARCH PAPERS-FORSCHUNGSMATERIALIEN - Postma Ferenc: Das testament des verstorbenen ungarischen studenten Johannes /János N. Szepsi (Franeker, den 28. april 1658) und die erfreuliche entdeckung von etlichen büchern aus seinem nachlass
Das Testament des verstorbenen ungarischen Studenten Johannes/János N. Szepsi Rector Magnificus Professor Valckenier vorgelesen, und wurden dabei Szepsis Kommilitonen Gregorius Hernádnémethi und Andreas Liszkai formell mit der weiteren Vollstreckung seines „Letzten Willens“ beauftragt. Beim Versterben eines ausländischen Studenten war der Senatus Judicialis — als das eigene Gericht der Universität — für die korrekte Abwicklung der Erbschaft zuständig,* 24 und deshalb wurde noch in derselben Sitzung beschlossen, vorsorglich eine vollständige Abschrift („Apographum integrum“) von Szepsis Testament in die offiziellen Acta der Universität aufzunehmen. Vorsorglich, damit es nachher — bei eventuellem Verlust des Originals (z.B. durch Schiffbruch, Brand oder sonst wie) — niemals Anlass zu einem Rechtsstreit („litis ansa“) geben würde.25 So wurde dann fast eine Woche später — am 19. Mai 1658 — letztendlich eine Abschrift („Copia authentica“) von Szepsis Testament in die Acta aufgenommen,26 verifiziert — und amtlich autorisiert — von dem Rector Magnificus und dem derzeitigen Sekretär der Universität, Dr. Meinardus de Walricheim.27 Dank dieser Abschrift sind wir jetzt - inhaltlich - völlig informiert über Szepsis „Letzten Wille“. Selbstverständlich spricht er darin zuerst über seine Beerdigung, dről, Maqyarorszáa és Németalföld kapcsolata a kora újkorban, Debrecen, Printart-Press, 2014, 82-115, 83-89. 24 Vgl. dazu: Boeles: Frieslands Hoogeschool, Band I, 266. - Die Beerdigung eines ausländischen Studenten, die Abwicklung seiner Erbschaft, die Begleichung von seinen Schulden etc., war eine Sache des Senatus Judicialis. - In diesem Fall sollte also der Rector Magnificus dafür sorgen, dass Szepsis Testament (d.h. das Original!) nach Ungarn (Sárospatak) geschickt wurde, zugleich mit einem Inventarseiner hinterlassenen Güter und Bücher. Leiderist keine Abschrift dieser Inventarliste in die Acta der Universität aufgenommen worden. Auch fanden wir darin keine Hinweise, dass Szepsis Zimmer zuvor versiegelt wurde, wie es damals üblich war („ob- signatio"). Siehe dazu auch: Postma: Das Franeker Bücherinventar des verstorbenen ungarischen Studenten Sámuel Vilmányi, bzw. Postma: Warum Johannes Gele Debreceni bei Nacht und Nebel aus Franeker verschwunden ist. 25 Siehe dazu: Appendix I. - Die Universität möchte also keineswegs große (juristische) Risiken eingehen. 26 Siehe dazu: Appendix II. - Soviel wir wissen, betrifft es hier einen Einzelfall. - Auch als am 20. Juni 1721 der Theologiestudent Stephanus G. Komáromi [Komáromi Gellért István] in Franeker verstarb, wurde von dem Senatus Judicialis beschlossen, ein „Apographum" von Komáro- mis Testament in den Archiven der Universität aufzubewahren („in Archivis asservandum"), aber diese Abschrift blieb nicht erhalten. Siehe dazu:„Tresoar", Leeuwarden, Archief Universi- teit Franeker, Inventar Nr. 26,46 verso (den 1. Juli 1721). 27 Meinardus de Walricheim, Meinardus Aitsema a Walricheim, Meinardus van Walrichem oder - schlichtweg - Meinardus Walrich, war seit dem 9. Mai 1657 Sekretär der Universität. Siehe dazu: A.P. van Nienes e.a. (Hrsg.): De archieven van de Universiteit te Franeker, 1585-Í8Í2, Leeuwarden, Rijksachief, 1985, 200 (Nr. 2151) und 331. - Er hatte zuvor Jura studiert in Franeker, unter der Anleitung von Prof. Johannes Jacobus Wissenbach, vgl. dazu: Postma - Sluis: Auditorium, Personenverzeichnis, s.v. - N. B.: Engels: Advocaten, 14, meldet aber, dass er erst am 20. Dezember 1662 als Rechtsanwalt - „Curiae Supremae advocatus"- eingeschrieben wurde. 2017-2 Sárospataki Füzetek 21 149