Sárospataki Füzetek 17. (2013)
2013 / 3. szám - TANULMÁNYOK - Pótor János: A jeruzsálemi szeretet-közösség megalakulása - ókori közösségi minták, példák
Warum der ungarische Student Thomas Gyarmati... Aber was genau hatte Gyarmati mit diesem Einbruch bzw. mit all diesen gestohlenen Sachen zu tun? In erster Linie ganz und gar nichts, so lässt sich anhand seiner Gerichtsakte unmittelbar feststellen. Zwar hatte er in der Tatnacht vom 4. auf den 5. November die Wohnung seiner Hospita verlassen, sogar ohne jede Ankündigung,30 den Einbruch bei Frau Pontanus hatte er allerdings nicht verübt.31 Strafbar sollte er sich erst einige Zeit später machen, wie uns die Gerichtsakte mitteilt, als er eines Tages auf dem Stadtwall einen Spaziergang machte und dabei einen Mann beobachtete, der offensichtlich versuchte, dort „etwas“ in einem Loch zu verbergen.32 Das reizte seine Neugier33 und so kehrte er noch am selben Abend - im Dunkeln - an die Stelle zurück, wo er diesen Mann heimlich erwischt hatte. Erst dann kam für Gyarmati die entscheidende Stunde der Wahrheit, als er an Ort und Stelle plötzlich die gestohlenen Güter - eingelagert in einen Sack - entdeckte, sich aber zugleich entschied, diesen Sack voll teurer Sachen wiederum zu vergraben und ihn irgendwo in der Nähe aufs Neue zu verstecken - für sich und zum eigenen Vorteil. Das war eine strafbare Handlung, weil er genau wusste, um welche Kostbarkeiten es sich hierbei handelte. Ein ungarischer Kommilitone hatte ihn vorher im Detail über den Einbruch in die Wohnung von Frau Pontanus informiert,34 so betont Gyarmatis Gerichtsakte. War er bis dahin, sozusagen, so arm wie eine Kirchenmaus gewesen, so brachen jetzt für Gyarmati - so scheint es jedenfalls - sonnige Tage an. Laut Gerichtsakte kehrte er kurz danach wieder an die Stelle zurück, wo er den Sack heimlich vergraben hatte, nahm einige wertvolle silberne Stücke heraus35 und fuhr damit nach Amsterdam.36 Vorher sagte er seiner Hospita, dass er dorthin reisen müsse, weil er in Amsterdam das Geld abholen solle,37 das dort aus der Heimat für ihn angekommen sei. Für seine Hospita war das ohne Zweifel eine freudvolle und beruhigende Mitteilung (wegen all seiner 30 „Und ohne Einladung von irgendwem." - Siehe dazu die Gerichtsakte des 9. Februar 1669:«[...] exivit ex hospitio, hospita non promonita de exitu, et absque alicuius invitatione» (Beilage IV). 31 Laut der Gerichtsakte des 9. Februar 1669 (Beilage IV) kehrte Gyarmati am 5. November - um fünf Uhr morgens - in die Wohnung seiner Hospita zurück. - N.B.: Bei dem Senatus Judicialis dagegen hatte er vorher behauptet, er hätte die ganze Nacht bei einer Witwe namens Pietertie Martens verbracht - quodnon. 32 Laut der Gerichtsakte des 9. Februar 1669: „[...] ambulans in moenibus Franequeranis, observavit quendam hominem [...]" (Beilage IV). - Offensichtlich war dieser Mann auch der Einbrecher bzw. der Dieb. 33 Siehe dazu die Gerichtsakte des 9. Februar 1669:„[...] cogitans aliquid ibi esse absconditum" (Beilage IV). 34 Die Gerichtsakte des 9. Februar 1669 meldet es explizit:„[...] audivit ex populari suo" (Beilage IV).-Wer dieser Kommilitone aus Ungarn gewesen ist, bleibt hier undeutlich. Im nachfolgenden aber ist von einem gewissen Väradi die Rede, womit ohne Zweifel Matthias Váradi [Váradi Mátyás] gemeint ist. Siehe dazu: AStF, Nr. 6995, und Auditorium, G/1669.5. - N.B.: Auch István Weszprémi schreibt in seiner „Biographia", dass Gyarmati zu Váradis„commilitones" gehörte: Weszprémi, Band III, S. 850. 35 Laut der Gerichtsakte des 9. Februar 1669:„quaedam vasa argentea",„ac argentea vasa ac instrumenta", bzw.„argentum fabrefactum", d.h. einige wert- und kunstvolle silberne Vasen / Stücke (Beilage IV). 36 Höchstwahrscheinlich über Harlingen mit einem Schiff. 37 In der Gerichtsakte des 9. Februar 1669 steht:„[...] Franequera profectus est Amstelodamum sub specie, ut inde afferret pecuniam" (Beilage IV). Sárospataki Füzetek 17. évfolyam 201313 47