168459. lajstromszámú szabadalom • Eljárás új aralifás ketonok és karbinolok előállítására

79 168459 80 oder Bortrifluorid oder Diboran verwendet werden und die Reduktion in einem Äther, aromatischen Kohlenwasserstoff oder in Gemischen dieser Stoffe als Lösungsmittel, Reduktionen mit Natriumborhydrid, Natriumcyanoborhydrid und Natrium-trimethoxybor­hydrid auch in Alkoholen als Lösungsmittel durchge­führt werden. 36. Verfahren gemäß Anspruch 22 c, dadurch ge­kennzeichnet, daß die Reduktion mit Isopropanol in Gegenwart von Aluminiumisopropylat, Magnesium­isopropylat, Natriumäthylat oder Aluminiumdichlor­isopropylat in Anwesenheit eines aromatischen Koh­lenwasserstoffs als Lösungsmittel bei Temperaturen bis zum Siedepunkt des Lösungsmittels durchgeführt wird. 37. Verfahren gemäß Anspruch 22 c, dadurch ge­kennzeichnet, daß für die Reduktion Natrium, Nat­riumamalgam, Calcium, Magnesium, Zink, Zinkamal­gam, Aluminium oder Aluminiumamalgam, als Lö­sungsmittel Alkohole, feuchter Äther, feuchtes Benzol verwendet werden, wobei solche Verbindungen der all­gemeinen Formel I entstehen, in der Z± und Z 2 die Bedeutung eines Wasserstoffatoms haben. 38. Verfahren gemäß Anspruch 22 c und 37, dadurch gekennzeichnet, daß Natrium in flüssigem Ammoniak in Gegenwart von Ammoniumchlorid verwendet wird, wobei solche Verbindungen der allgemeinen Formel I entstehen, in der Zx und Z 2 Wasserstoffatome sind. 39. Verfahren gemäß Anspruch 22 c, dadurch gekenn­zeichnet, daß die katalytische Hydrierung mit Platin, Raney-Nickel, Palladium auf Tierkohle, Kupfer-ba­rium-chromoxid, Ruthenium, Rhodium auf Tierkohle oder Kupferchromit in Alkoholen, Gemischen von Wasser und Alkoholen, Äthern, Essigsäureestern oder aliphatischen Carbonsäuren als Lösungsmitteln, bei Anwendung von Metallkatalysatoren bei Temperaturen zwischen 20 und 100°C, bei Anwendung von oxidischen Katalysatoren bei Temperaturen zwischen 100 und 250°C, erfolgt, wobei solche Verbindungen der allge­meinen Formel I entstehen, in der Z± und Z 2 Wasser-Stoffatome und A die Gruppe bedeuten. OH 40. Verfahren gemäß Anspruch 22 c, dadurch ge­kennzeichnet, daß eine Ausgangsverbindung der For­mel I, in der Zx und Z 2 Wasserstoffatome und A die kennzeichnet, daß Mangen(IV)-oxid in Gegenwart von Petroläther, Aceton, Diäthyläther, Tetrahydrofuran, Benzol, Chloroform oder Tetrachlormethan verwen­det wird. 5 43. Verfahren gemäß Anspruch 22 d, dadurch ge­kennzeichnet, daß die Oxidation mit Ketonén in Ge­genwart von Aluminiumalkoholaten durchgeführt wird unter Verwendung von Aceton, Cyclohexanon oder 1,4-Benzochinon und von Benzol oder Toluol als zu-10 sätzlichen Lösungsmitteln. 44. Verfahren gemäß Anspruch 22 d, dadurch ge­kennzeichnet, daß als Dialkylsulfoxid oder Alkylen­sulfoxid Dimethylsulfoxid oder Tetramethylensulfoxid verwendet werden. 15 45. Verfahren gemäß Anspruch 22 d und 43, dadurch gekennzeichnet, daß als Aktivatoren der Dialkyl- oder Alkylensulfoxide N,N'-Dicyclohexylcarbodiimid, N,N'­Diisopropylcarbodiimid, N.N'-Diäthylcarbodiimid, N,N'-Di-(p-tolyl)-carbodiimid, N-Cyclohexyl-N'-[l-(3-20 pyridyl)-l-äthyl]-carbodiimid, N-Äthyl-5-phenyl-isoxa­zolium-3'-sulfonat, Trichloracetonitril, Äthoxyacetylen oder Diphenylketen-p-tolylimin oder anorganische oder organische Säureanhydride wie Acetanhydrid, Ben­zoesäureanhydrid, Phosphorpentoxid, Polyphosphor-25 säure oder Pyridinanhydroschwefelsäure verwendet werden. 46. Verfahren gemäß Anspruch 22 d, 43 und 44, da­durch gekennzeichnet, daß als saure Agenzien wasser­freie Phosphorsäure, phosphorige Säure, Cyanessig-30 säure, Pyridiniumphosphat, Pyridiniumsulfat, Dichlor­essigsäure und Pyridiniumtrifluoracetat zur Anwendung kommen. 47. Verfahren gemäß Anspruch 22 d, 43, 44 und 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Umsetzung in Ge-35 genwart von mit Wasser nicht mischbaren Cosolventien wie Benzol oder Äthylacetat durchgeführt wird. 48. Verfahren gemäß Anspruch 22 e, dadurch ge­kennzeichnet, daß die Verseifung in schwach alkalischer oder saurer Lösung durchgeführt und die Decarboxylie-40 rung durch Säuren oder Basen katalytisch beschleu­nigt wird. 49. Verfahren gemäß Anspruch 22 e und 47, dadurch gekennzeichnet, daß Verbindungen der allgemeinen Formel VI, in der R5 einen tertiären Alkylrest bedeutet, 45 in Gegenwart von p-Toluolsulfonsäure pyrolysiert wer­den, wobei Verbindungen der allgemeinen Formel I Gruppe /C— O sind, mit Hilfe von Diboran zu entstehen, in der A die Gruppe ^ C = O ist. einer solchen Verbindung der allgemeinen Formel I \ /H reduzirt wird, in der A die Gruppe ,C' dar­/ \OH stellt. 41. Verfahren gemäß Anspruch 22 d, dadurch ge­kennzeichnet, daß als Chrom(VI)-Verbindungen Nat­riumdichromat, Kaliumdichromat, Chrom(VI)-oxid oder Di-tert.butyl-chromat in Wasser, Eisessig, Ace­ton, Petroläther, Benzol, Tetrachlormethan, Pyridin, Dimethylformamid, verdünnter Schwefelsäure oder Gemischen dieser Lösungsmittel zur Anwendung kom­men oder die Oxidation mit Chrom(VI)-oxid in Di* methylformamid in Gegenwart von konzentrierter Schwefelsäure durchgeführt wird. 42. Verfahren gemäß Anspruch 22 d, dadurch ge-50 50. Verfahren gemäß Anspruch 22 e, dadurch ge­kennzeichnet, daß Ester der allgemeinen Formel VI und VII durch Erhitzen in Gegenwart von feuchtem Dimethylsulfoxid oder anderen dipolaren aprotischen Lösungsmitteln, gegenbenfalls mit Alkalimetallhalo-55 geniden und -pseudohalogeniden oder Natriumphos­phat, auf Temperaturen zwischen 140 und 185°C zu Verbindungen der allgemeinen Formel I, in der A die 60 Gruppe / C = O bedeutet, decarbalkoxyiiert werden. 51. Verfahren gemäß Anspruch 22 f, dadurch ge­kennzeichnet, daß als basische Katalysatoren alkoho­lische oder wäßrige Lösungen von Alkali- oder Erdal­kalihydroxiden, Aluminiumalkoholate, Piperidinacetat 65 oder basische Ionenaustauscher verwendet werden, das 40

Next

/
Thumbnails
Contents