168459. lajstromszámú szabadalom • Eljárás új aralifás ketonok és karbinolok előállítására

77 168459 78 in der die Symbole R1? R 2 , R 3 und m die eingangs an­gegebenen Bedeutungen besitzen, mit Essigsäure ther­misch decarboxyliert werden und aus den so erhaltenen Reaktionsgemischen die gewünschten Verbindungen durch physikalische Trennverfahren isoliert werden. 23.) Verfahren gemäß Anspruch 22a, dadurch ge­kennzeichnet, daß zur Herstellung von Verbindungen der allgemeinen Formel I, in der A die Gruppe ^ C = O darstellt, Verbindungen der allgemeinen Formel III und V, in denen der Rest X O II II —C—Y die Gruppe —C—NH2 oder die Cyangruppe bedeutet, mit Verbindungen der allgemeinen Formeln II bzw. IV umgesetzt werden. 24. Verfahren gemäß Anspruch 22a, dadurch ge­kennzeichnet, daß zur Herstellung von Verbindungen der allgemeinen Formel I, in der A die Gruppe \ /H /C' darstellt, Verbindungen der allgemeinen / \OH Formeln III bzw. V, in der der Rest X —C—Y die Gruppe —CH = O bedeutet, mit Verbin­dungen der allgemeinen Formeln II bzw. IV umgesetzt werden, wobei die Metallorganyle im Überschuß oder in mindestens stöchiometrischem Mengenverhältnis eingesetzt werden. 25. Verfahren gemäß Anspruch 22a, dadurch gekenn­zeichnet, daß die den allgemeinen Formeln III und V entsprechenden Aldehyde im Überschuß eingesetzt werden, wobei nach der Hydrolyse des Reaktionsge­misches ein Gemisch von Ketonén und Alkoholen der allgemeinen Formel I entsteht. 26. Verfahren gemäß Anspruch 22a und 25, dadurch gekennzeichnet, daß das gemäß Anspruch 25 erhaltene Gemisch von Ketonén und Alkoholen der allgemeinen Formel I zu einem einheitlichen Entprodukt der allge­\ /H meinen Formel I, in der A die Gruppe / C' ist, / \OH reduziert wird. 27. Verfahren gemäß Anspruch 22a und 25, dadurch gekennzeichnet, daß das gemäß Anspruch 25 erhaltene Gemisch von Ketonén und Alkoholen der allgemeinen Formel I zu einem einheintlichen Endprodukt der allgemeinen Formel I, in der A die Gruppe ^ C = O ist, oxidiert wird. 28. Verfahren gemäß Anspruch 22a, 23, 24 und 25, dadurch gekennzeichnet, daß als Lösungsmittel Di­äthyläther, Tetrahydrofuran, 1,4-Dioxan, Äthylengly­koldimethyläther, Anisol, Gemische von Äthern mit aromatischen Kohlenwasserstoffen, aliphatische Koh­lenwasserstoffe oder Methylenclorid verwendet werden. 29. Verfahren gemäß Anspruch 22b, dadurch ge­kennzeichnet, daß die katalytische Hydrierung in Ge­genwart von Raney-Kobalt, Raney-Nickel, Palladium auf Tierkohle, Palladium auf Bariumsulfat, Platin oder Platin(IV)-oxid bis zur Aufnahme von 1 bis 1,2 Mol Wasserstoff in Gegenwart eines niederen alipha­tischen Alkohols, eines aromatischen Kohlenwasser­stoffs, Äthers oder Esters einer niederen aliphatischen Carbonsäure oder in Gemischen dieser Stoffe als Lö­sungsmittel bei Temperaturen zwischen 0° und 40°C 5 und bei einem Druck von 0 bis 100 at durchgeführt wird. 30. Verfahren gemäß Anspruch 22 b und 29, da­durch gekennzeichnet, daß die bei der katalytischen Hydrierung von Verbindungen der allgemeinen For-10 mel I, in der Zx und Z 2 zusammen eine zusätzliche Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindung bedeuten und A die Gruppe j, C = O ist, entstehenden Gemische von 15 Carbinolen und Ketonén der allgemeinen Formel I, in der Z1 und Z 2 Wasserstoffatome sind, anschließend zu einem einheitlichen Endprodukt der Formel I, 20 45 in der A die Gruppe ^ C = O ist, oxidiert werden. 31. Verfahren gemäß Anspruch 22 b und 29, da­durch gekennzeichnet, daß die bei der katalytischen Hydrierung von Verbindungen der allgemeinen For­mel I, in der Zx und Z 2 zusammen eine zusätzliche 25 Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindung bedeuten und A die Gruppe \ C = O ist, entstehenden Gemische von Carbinolen und Ketonén der allgemeinen Formel I, 30 in der Z x und Z 2 Wasserstoffatome sind, anschließend zu einem einheitlichen Endprodukt der Formel I, \ /H in der A die Gruppe / C ' ist, reduziert werden. / \OH 35 32. Verfahren gemäß Anspruch 22 b und 29 zur Herstellung von Verbindungen der allgemeinen For­mel I, in der A die Gruppe ^ C = O ist und Zx und 40 Z 2 Wasserstoffatome bedeuten, dadurch gekennzeich­net, daß man eine Verbindung der allgemeinen Formel I, in der Z± und Z 2 zusammen eine zusätzliche Kohlen­stoff-Kohlenstoffbindung bilden und A die Gruppe C = O darstellt, in Gegenwart von kolloidem Nik­kelborid hydriert. 33. Verfahren gemäß Anspruch 22 b, dadurch ge­kennzeichnet, daß die Absättigung der olefinischen 50 Doppelbindung durch nascierenden Wasserstoff mit­tels Natriumamalgam in saurem Medium, mittels Zink­amalgam in wässrigen Alkohol-Essigsäuregemischen oder mittels Elektrolyse in neutralem oder saurem Medium erfolgt. 55 34. Verfahren gemäß Anspruch 22 b, dadurch ge­kennzeichnet, daß als Titan(III)halogenid Titan(III)­chlorid verwendet wird und die Reduktion in einer wässrig-äthanolischen Ammoniaklösung bei Tempera­turen bis 100°C durchgeführt wird. 60 35. Verfahren gemäß Anspruch 22 c, dadurch ge­kennzeichnet, daß als komplexe Hydride Alkali- oder Erdalkalialuminiumhydride, Alkoxyaluminiumhydride, Alkali- und Erdalkaliborhydride, -cyano- und -alkoxy­borhydride, Kombinationen von Lithiumaluminium-65 hydrid oder Natriumborhydrid mit Aluminiumchlorid 39

Next

/
Thumbnails
Contents