Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)
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Spanien. (17,600.000 Einwohner.) 1. Patente. Anmeldekosten : Kr. 165—200 inclusive erster Jahrestaxe. Erfordernisse : Spanische Beschreibung und Zeichnung in duplo, Vollmacht ohne Beglaubigung. Verfahren der Behörde: Eventuelle Abtretung muss amtlich vollzogen werden. Anmelde-Ver- fahren, Einsichtnahme und Copie erlaubt. Dauer des Patentes: 20 Jahre. Für nicht eigene Erfindungen 5 Jahre und für im Auslande schon patentirte Erfindungen 10 Jahre. Aufrechterhaltung : Ausführung der Erfindung in 2 Jahren vom Tage der Ertheilung ab. Pünktliche Zahlung der Jahrestaxen je von dem Tage, an welchem das Patent ertlieilt wurde. Jährliche Taxen : Das 2. Jahr Kr. 42, dann um Kr. 11 jährlich steigend. Rückerstattung- beim Abweis: ca. Kr. 9. Zusatz Patente : c-a. Kr. 150. 2. Fabrikmarken. Spanien hat bis dato kein Markenschutzgesetz. 3. Musterschutz .Registrirungskosten : ca. Kr. 210.