Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)
I. RÉSZ - Szabadalmi törvényünk
— 147 — nister eingeräumte Wirkungskreis bezüglich des Präsidenten des Patentrathes dem Handelsminister zusteht. Der Präsident des Patentrathes kann alljährlich einen Urlaub von sechs Wochen in Ansprueh nehmen, diessbezügli. h verfügt die Geschäftsordnung detaillirter. Die aus der Reihe der obersten Gerichte ernannten Beisitzer erhalten eine Funktionszulage von jährlichen 500 Gulden. Die übrigen Mitglieder des Rathes und das Hilfspersonal erhalten eine Funktionsgebühr, welche der Handelsminister im Yerordnungswege feststellt. Der Rath erbringt seine Beschlüsse in einem unter dem Vorsitze des Präsidenten oder seines Stellvertreters aus vier richterlichen und zwei technischen Mitgliedern bestehenden siebener Senate. Ueber die von dem Präsidenten und den Beisitzern des Rathes begangenen Disziplinarvergehen und die Feststellung der Vermögens-Verantwortlichkeit, sowie die im Kapitel II des Ges.-Art. IX: 1871 umschriebene zwangsweise Pensionirung des Präsidenten urtheilt das in Bezug auf die im gleichen Range stehenden Beamten der kön. ung. Kurie kompetente Disziplinargericht (§ 104 Ges.- Art. L1X : 1881) Die aus der Reihe der Professoren des Polytechnikums ernannten Beisitzer werden als im gleichen Range wie die Richter der kön. ung. Kurie stehend betrachtet. §. 27. Die Parteien können in ihren Angelegenheiten vor dem Patentamte persönlich interveniren. Zur Vertretung von Parteien vor dem Patentamte siud nur Advocaten und die behördlich befugten Patentanwälte berechtigt. ln Prozessen auf Nichtigerklärung und Entziehung von Patenten sind die Parteien und die Vertreter ausländischer Patenteigenthümer (§ 15) verpflichtet, sich durch einen Advocaten vertreten zu lassen. Die Patentanwalts-Befuguiss ertheilt der Handelsminister nach Anhörung der Verwaltungsbehörde solchen ungarischen Staatsbürgern, die ihre technische Befähigung durch das Diplom einer inländischen oder durch das nostrificirte Diplom einer ausländischen technischen Hochschule nachweisen können, und hat derselbe das Recht, diese Befugniss im Disciplinarwege auch zu entziehen.