Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)
I. RÉSZ - Szabadalmi törvényünk
— 129 — er das Patent uachsuclit, so kann gegen die Ertheilung des Patentes die Stellung gebende Regierung oder das Privatunternehmen Einwendung erheben und das Patent versagt werden. Die ausländische Legislative hat in dieser Richtung keine besonderen Verfügungen ; das deutsche Gesetz reicht diesen Fall in die ähnlichen früheren Verfügungen ein. § 7. Ein Patent, welches die Verbesserung oder Vervollkommnung einer anderen bereits patentirten oder zur Patentirung angemeldeten Erfindung bezweckt, kann innerhalb eines Jahres von der Anmeldung der ursprünglichen Erfindung an gerechnet, nur dem ursprünglichen Anmelder oder dessen Rechtsnachfolger ertheilt werden. Demzufolge ist hinsichtlich der von dritten Personen angemeldeten Verbesserungserfindungen die Amtshandlung nur dann einzuleiten, wenn der ursprüngliche Anmelder während der obigen Frist eine hierauf bezügliche Erfindung nicht angemeldet hat. Die von dritten Personen während der obigen Zeit eingebrachten Anmeldungen sind amtlich zu versiegeln und geheim zu halten. Das die Verbesserung oder Vervollkommenung der patentirten Erfindung zum Gegenstände habende Patent wird dem Eigenthümer des Stammpatentes seinem Wunsche gemäss entweder als Zusatzpatent oder als selbstständiges Patent verliehen. Ein Zusatzpatent kann einem andern, als dem Eigenthümer des Stammpatentes nicht verliehen werden. Das Zusatzpatent wird zum selbständigen Patente, wenn das Stammpatent durch Verzicht, durch Entziehung oder Nichtigerklärung seine Giltigkeit verliert. 1G48 Patente ertheilt, im Jahre 1892 wurden schon 13129 Patente angemeldet, 6920 veröffentlicht, 5900 Patente und 9066 Gebrauchsmuster ertheilt) ; jedoch haben die jetzt ertheilten deutschen Patente zufolge der strengen Vorprüfung einen viel grösseren Werth wie die zuvor in Deutschland und in anderen Staaten auch derzeit ertheilten Patente. In Frankreich wurde der Schutz von Erfindungen besonders in der Zeit Colberts gegen das Zunftsystem und zur strengen Regelung des Gewerbebetriebes nothwendig. Die Herausgabe von Patenturkunden war zur Zeit der Revolution nicht gerne gesehen, da aber die Noth-