Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)

I. RÉSZ - Szabadalmi törvényünk

— 129 — er das Patent uachsuclit, so kann gegen die Ertheilung des Patentes die Stellung gebende Regierung oder das Privatunternehmen Ein­wendung erheben und das Patent versagt werden. Die ausländische Legislative hat in dieser Richtung keine besonderen Verfügungen ; das deutsche Gesetz reicht diesen Fall in die ähnlichen früheren Verfügungen ein. § 7. Ein Patent, welches die Verbesserung oder Vervollkommnung einer anderen bereits patentirten oder zur Patentirung angemeldeten Erfindung bezweckt, kann innerhalb eines Jahres von der Anmeldung der ur­sprünglichen Erfindung an gerechnet, nur dem ursprüng­lichen Anmelder oder dessen Rechtsnachfolger ertheilt werden. Demzufolge ist hinsichtlich der von dritten Perso­nen angemeldeten Verbesserungserfindungen die Amts­handlung nur dann einzuleiten, wenn der ursprüngliche Anmelder während der obigen Frist eine hierauf bezüg­liche Erfindung nicht angemeldet hat. Die von dritten Personen während der obigen Zeit eingebrachten Anmel­dungen sind amtlich zu versiegeln und geheim zu halten. Das die Verbesserung oder Vervollkommenung der patentirten Erfindung zum Gegenstände habende Patent wird dem Eigenthümer des Stammpatentes seinem Wun­sche gemäss entweder als Zusatzpatent oder als selbst­ständiges Patent verliehen. Ein Zusatzpatent kann einem andern, als dem Eigenthümer des Stammpatentes nicht verliehen werden. Das Zusatzpatent wird zum selbständigen Patente, wenn das Stammpatent durch Verzicht, durch Entziehung oder Nichtigerklärung seine Giltigkeit verliert. 1G48 Patente ertheilt, im Jahre 1892 wurden schon 13129 Patente angemeldet, 6920 veröffentlicht, 5900 Pa­tente und 9066 Gebrauchsmuster ertheilt) ; jedoch haben die jetzt ertheilten deutschen Patente zufolge der stren­gen Vorprüfung einen viel grösseren Werth wie die zuvor in Deutschland und in anderen Staaten auch der­zeit ertheilten Patente. In Frankreich wurde der Schutz von Erfindungen besonders in der Zeit Colberts gegen das Zunftsystem und zur strengen Regelung des Ge­werbebetriebes nothwendig. Die Herausgabe von Patenturkunden war zur Zeit der Revolution nicht gerne gesehen, da aber die Noth-

Next

/
Thumbnails
Contents