Szalai Emil: Előadóművész, gramofonlemez, rádió. Szerzőijogi tanulmány (Budapest, 1935)

II.

27 továbbá a 14. §-ba, mely szerint: „14. Im Falle der U ebertragung der Urheberrechte ver­bleiben, soweit nicht anderes vereinbart ist, dem Urheber­seine ausslisslichen Befugnisse.” beiktatta 4. pont gyanánt: „4. für die Benutzung des Werkes zum Zwecke der me- chanischn Wiedergabe für das Gehör (•§. 12. Abs. 2. Nr 5.) Végül generális intézkedés gyanánt iktattatok be a fent- idézett régi 22. §. helyébe 22. §. 22 a) és 22. b) §§-ként a kö­vetkezők: ,,§. 22. Gestattet der Urheber eines Werkes der Tonkunst einem anderen, das Werk zum Zwecke der mechanischen Wiedergabe (§. 12. Abs. 2. Nr. 5-) gewerbsmässig zu verviel­fältigen, so kann nachdem das Werk erschienen ist, jeder Dritte, der im Inland eine gewerbliche Hauptniederlassung oder den Wohnsitz hat, verlangen, dass ihm der Urheber ge­gen eine angemessene Vergütung gleichfalls eme solche Er­laubnis erteile; für die Entstehung des Anspruchs begrün­det es keinen Unterschied, ob der Urheber dem anderen die Vervielfältigung mit oder ohne Übertragung der ausschUss- lichen Befugnis gestattet. Die Erlaubnis wirkt nur in bezug auf die Verbreitung im Inland und die Ausfuhr nach solchen Staaten, in denen der Urheber keinen Schutz gegen die me­chanischen Wiedergabe des Werkes geniesst.” §. 22. a) Vorrichtungen, die auf Grund einer gemäss ■§. 22. erteilten Erlaubnis hergestellt sind, dürfen mit der im §. 22. Abs. 1. Satz 2. festgesetzten Beschränkung ohne eine weitere Erlaubnis zu öffentlichen Aufführungen benützt wer­den. Hat der Urheber vor oder nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrift die ausschliessliche Befugnis zur Aufführung einem anderen übertragen. so hat er dem anderen einen an­gemessenen Teil der Vergütung auszuzahlen. Die Vorschriften des Abs. 1. finden auch dann Anwen­dung, wenn der Urheber freiwillig einem anderen die Er­laubnis erteilt, das Werk zum Zwecke der mechanischen Wie­dergabe zu vervielfältigen. §. 22. b) Hat der Urhaber die ausschliessliche Befugnis zur mechanischen Wiedergabe einem anderen in beschränktem

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