Szalai Emil: Előadóművész, gramofonlemez, rádió. Szerzőijogi tanulmány (Budapest, 1935)
II.
27 továbbá a 14. §-ba, mely szerint: „14. Im Falle der U ebertragung der Urheberrechte verbleiben, soweit nicht anderes vereinbart ist, dem Urheberseine ausslisslichen Befugnisse.” beiktatta 4. pont gyanánt: „4. für die Benutzung des Werkes zum Zwecke der me- chanischn Wiedergabe für das Gehör (•§. 12. Abs. 2. Nr 5.) Végül generális intézkedés gyanánt iktattatok be a fent- idézett régi 22. §. helyébe 22. §. 22 a) és 22. b) §§-ként a következők: ,,§. 22. Gestattet der Urheber eines Werkes der Tonkunst einem anderen, das Werk zum Zwecke der mechanischen Wiedergabe (§. 12. Abs. 2. Nr. 5-) gewerbsmässig zu vervielfältigen, so kann nachdem das Werk erschienen ist, jeder Dritte, der im Inland eine gewerbliche Hauptniederlassung oder den Wohnsitz hat, verlangen, dass ihm der Urheber gegen eine angemessene Vergütung gleichfalls eme solche Erlaubnis erteile; für die Entstehung des Anspruchs begründet es keinen Unterschied, ob der Urheber dem anderen die Vervielfältigung mit oder ohne Übertragung der ausschUss- lichen Befugnis gestattet. Die Erlaubnis wirkt nur in bezug auf die Verbreitung im Inland und die Ausfuhr nach solchen Staaten, in denen der Urheber keinen Schutz gegen die mechanischen Wiedergabe des Werkes geniesst.” §. 22. a) Vorrichtungen, die auf Grund einer gemäss ■§. 22. erteilten Erlaubnis hergestellt sind, dürfen mit der im §. 22. Abs. 1. Satz 2. festgesetzten Beschränkung ohne eine weitere Erlaubnis zu öffentlichen Aufführungen benützt werden. Hat der Urheber vor oder nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrift die ausschliessliche Befugnis zur Aufführung einem anderen übertragen. so hat er dem anderen einen angemessenen Teil der Vergütung auszuzahlen. Die Vorschriften des Abs. 1. finden auch dann Anwendung, wenn der Urheber freiwillig einem anderen die Erlaubnis erteilt, das Werk zum Zwecke der mechanischen Wiedergabe zu vervielfältigen. §. 22. b) Hat der Urhaber die ausschliessliche Befugnis zur mechanischen Wiedergabe einem anderen in beschränktem