Szalai Emil: Előadóművész, gramofonlemez, rádió. Szerzőijogi tanulmány (Budapest, 1935)

VII.

112 die im Betriebe eines Erwerbsunternehmens stattfinden, be­darf es überdies der Einwilligung des Inhabers dieses Unter­nehmens. (3) Ist ein Vortrag oder eine Aufführung ohne die erfor­derlichen Einwilligungen auf eine Bild- oder Schallvorrich­tung übertragen worden, so darf diese Vorrichtung weder vervielfältigt, noch verbreitet noch zur Wiedergabe des Vortrags oder der Aufführung benutzt werden. (4) Im Fall einer nach Abs. 1., 2. zulässigen Übertragung ist es nur mit Einwilligung der Personen, von deren Erlaub­nis nach Abs. 1. die Zulässigkeit der Übertragung abhängt, gestattet, die Bild- oder Schallvorrichtung zu verfielfältigen und die Vervielfältigungen gewerbsmässig zu verbreiten*) §. 58. Schutz beim Rundfunk. (1) Der Vortrag oder die Aufführung eines Werkes der Literatur oder Tonkunst darf nur mit Einwilligung der das Werk Vortragenden oder an der Aufführung mitwirkenden Personen — soweit der Vortrag oder die Aufführung lurch einen Chor oder ein Orchester bewirkt wird, mit Einwilli­gung des Leiters — durch Rundfunk gesendet werden. Bei Vorträgen oder Aufführungen, die im Betriebe eines Er- werhsunternelimens stattfinden, bedarf es überdies der Ein­willigung des Inhabers dieses Unternehmens. (2) Sollen Vorträge und Aufführungen, die im B.'.triebe eines Theateruntemehmens stattfinden, durch Rundfunk ge­sendet werden, so bedarf es nur der Einwilligung des Inha­bers dieses Unternehmens. (3) Die Vorschriften der Abs. 1., 2. gelten nicht für das Senden durch Rundfunk mit Hilfe von Bild- oder Schallvor­richtungen, die im Sinn des §. 57. rechtmässig verbreitet worden sind.**) *) Itt a (4) pontnál a „zur Wiedergabe des Vortrages oder, der Aufführung benutzt werden“ elmaradt, tehát a jogosan létrejött, készülék szabadon használható nyilvános előadás céljára. Az Szjt. 22. §.-ára alapított álláspontunk érvényesül tehát itt. **) Az előadói alkalmazást tehát a tervezet a rádióközlés szá­mára szabaddá teszi, ha azt jogosan forgalomban tartott leme­zeikkel végzi a rádió.

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